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Installation von Blockheizkraftwerken

Kreuztal, 24.11.2011
Antrag zum TOP Haushaltsberatungen im
Ausschuss für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft, Personal- und Finanzausschuss, Kreisausschuss und Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt den folgenden Antrag unter dem TOP Haushaltsberatungen im Ausschuss für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft, im Personal- und Finanzausschuss, im Kreisausschuss und im Kreistag:

Beschlussvorschlag:

Bei zukünftigen Sanierungen/Erneuerungen von Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden verpflichtet sich die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen/Kosten die Installation von Blockheizkraftwerken möglich ist.
Sollte die Installation von BHKW nicht möglich sein, wird eine Auswahl der zu erneuernden Anlage unter ökologischen Gesichtspunkten getroffen.

Begründung:
Seit Oktober 2009 gilt in Deutschland die EnergieEinsparVerordnung 2009 (EnEV 2009).
Eine weitere Novellierung der Verordnung ist für 2012 geplant. (laut Beschluss Bundesregierung 2007 Integriertes Energie- und Klimaprogramm - IEKP). Gegenüber der EnEV 2009 soll das Anforderungsniveau noch einmal um 30% angehoben werden.

Parallel dazu hat die Europäische Union im Sommer 2010 eine neue Gebäuderichtlinie (EPBD 2010) beschlossen. Danach sind verschärfte Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden in den Mitgliedsländern einzuführen. Die Richtlinie ist bis Juli 2012 in nationales Recht umzusetzen.

Am 28.9.2010 hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept verabschiedet. Auch hier wurde festgelegt, dass mit der EnEV 2012 begonnen werden soll, das Niveau des "klimaneutralen Gebäudes" (auf der Basis primärenergetischer Werte) bis 2020 zu erreichen. In den Beschlüssen der Bundesregierung vom 6. Juli 2012 wurde dieses Ziel noch einmal bekräftigt. Nach diesen Beschlüssen sollen Bundesgebäude bereits ab 2012 nur noch als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden.

Es ist geplant die Novelle entsprechend der EPBD 2010 bis spätestens zum 9. Juli 2012 umzusetzen. Die EnEV 2012 würde dann zum Januar 2013 in Kraft treten.
Neben den erhöhten Wärmedämmanforderungen tritt besonders die Anlagentechnik immer mehr in den Vordergrund. Bei Neubauten sind gemäß Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) inzwischen 50% der verbrauchten Energien durch regenerative Energiequellen zu decken.

Gerade im Kreis Siegen-Wittgenstein wird durch die dezentrale geographische Struktur auch der Einsatz von dezentraler Wärme- und Stromerzeugung in Kombination sinnvoll. Die inzwischen deutlich gesunkenen Kosten und Raumanforderungen machen Blockheizkraftwerke ebenfalls attraktiv.

Für die Entscheidung und Schwerpunktlegung hin zu Anlagentechnik für erneuerbare Energien (auch im Falle einer Uneignung eines Gebäudes oder Komplexes für den Einsatz eines BHKW) soll der Kreis Siegen-Wittgenstein eine Vorbildfunktion einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                    Fraktionsgeschäftsführerin

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