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Gemeinsamer Antrag SPD/Grüne "Ausbau Kinderbetreuung"

Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege

Antrag für die JHA – Sitzung am 20.09.2012

Grundlagen:            

Drucksache – Nr. 27/2011/ JHA 9.3.2011

Drucksache – Nr. 188/2011/ JHA 27.9.2011

Drucksache – Nr. 15/2012/ JHA 6.3.2012

Drucksache – Nr. 82/2012/ JHA 31.5.2012

 

Beschlussvorschlag:

Der JHA des Kreises Siegen - Wittgenstein beschließt,

  • die Einrichtung eines ständigen Begleitausschusses „Umsetzung Rechtsanspruch in der vorschulischen Kinderbetreuung“ bestehend aus Mitgliedern der im JHA vertretenen Kreistagsfraktionen, sowie je einem Vertreter/einer Vertreterin der Jugend- und Wohlfahrtsverbände, der Kirchen  und Vertretern/Vertreterinnen der Verwaltung. Der Vorsitzende/ die Vorsitzende wird in der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses gewählt.  Der Begleitausschuss arbeitet dem JHA in Form von Empfehlungen zu.
  • Der Begleitausschuss hält die Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für notwendig. Daher können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertretungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingeladen werden.

Der JHA des Kreises Siegen-Wittgenstein beauftragt die Verwaltung,

  • ein Konzept zur Entwicklung der Tagespflege zu erarbeiten mit dem Ziel die Quote und die Qualität der Tagespflege flächendeckend zu verbessern. Hierzu sollten auch Strukturfördermittel (z.B. ESF) beantragt werden.

Der JHA des Kreises Siegen-Wittgenstein ist überzeugt,

  • dass der Kreis bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht umhin kommt, eigene Mittel für Investitionen in den Kita - Ausbau bereitzustellen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, hierzu eine Investitionsplanung für 2013 aufzustellen und diese bis November 2012 dem Ausschuss vorzulegen.

Ausgangslage:

  • Jedes Kind hat zum Kindergartenjahr 2013/2014 mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Gegenstand des Rechtsanspruchs ist die frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
  • Leistungsverpflichteter ist der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach §§ 85/86 SGB VIII/KJHG - Kreis Siegen-Wittgenstein – Der Landrat

Situation

Aufgrund der vorhanden Veröffentlichungen und den im JHA vorgelegten Planungsdaten besteht die Sorge, dass im Kreis Siegen – Wittgenstein der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2013/2014 für Kinder unter 3 Jahren nicht gewährleisten werden kann.

Auch besteht die Sorge, dass darüber hinaus zum Kindergartenjahr 2013/2014 auch nicht mehr der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die 3- 6-jährigen Kinder (bis zur Schulpflicht) garantiert werden kann.

Insoweit besteht die Notwendigkeit, die grundsätzliche Planung zu überdenken. Dabei darf das Ausbauprogramm für die unter 3-Jährigen  nicht zu Lasten der Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz der 3 - 6-Jährigen gehen.

Darüber hinaus vertreten die Antrag stellenden Fraktionen die Auffassung, dass das Ausbauprogramm des Kreises nicht nur durch die Pauschalen bzw. Zuschüsse des Landes NRW bzw. durch die Bundesmittel finanziert werden kann: Das gilt in besonderer Weise hinsichtlich der zu schaffenden Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre, weil dafür keine zusätzlichen Mittel bereitstehen – weder auf Landes- noch auf Bundesebene.

Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind daher, soweit sie nicht durch die Träger erbracht werden, vom Kreis zu erbringen. Eingesetzt werden sollten hierfür u.a. die zusätzlich zu erwartenden Mittel aus dem Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

Die Steuerung und Umsetzung der Rechtsansprüche im Kindertageseinrichtungsbereich auf Kreisebene hängt sehr stark von dem Willen und der Bereitschaft der Träger von Kindertageseinrichtungen und der Städte und Gemeinden ab, kann aber nur erfolgreich sein, wenn der Kreis Siegen – Wittgenstein als verantwortlicher Träger die entsprechenden Rahmenregelungen dafür schafft. Ziel aber muss es dabei auch sein, dass im Kreisgebiet ein annähernd gleichmäßiger Ausbau erfolgt unter Beachtung der regionalen Besonderheiten.

Das Ausbauprogramm für Kinder unter 3 Jahren ist durch Förderung in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege umzusetzen. Insbesondere aus der Verwaltungsvorlage – Nr. 82/2012 / JHA 31.5.2012 - ist erkennbar, dass der Kreis dem Ausbau der Tagespflegeeinen besonderen Stellenwert beimisst. Aus der Vorlage wird jedoch nicht erkennbar, wie die benötigten 195 Tagespflegeplätze geschaffen werden können. Daraus ergibt sich die Antragstellung, hierzu ein Konzept zur Entwicklung der Tagespflege zu erarbeiten.

Petra Weskamp                          Horst Löwenberg

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