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„Schalltechnische Untersuchung in der Fludersbach“

Antrag gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages am 13.09.2013:
„Schalltechnische Untersuchung in der Fludersbach“

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

die Fraktion bittet sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 13.12.13 aufzunehmen:

Der Kreisausschuss / der Kreistag möge beschließen:

Die künftige Belastung durch Verkehrslärm in der Fludersbach und den angrenzenden Wohngebieten wird anhand einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt.

Die Berechnungsgrundlage soll Zuschläge für Leerfahrten (LKW) enthalten. Dabei bleiben Geschwindigkeitsbegrenzungen (< = 30 km/h) und ein spezieller Fahrbahnbelag („Flüsterasphalt“) unberücksichtigt.

 

Begründung

Die Anlage und der Betrieb einer „Deponie auf der Deponie“ wird ein qualitativ und quantitativ erweitertes Verkehrsaufkommen in der Zufahrtsstraße Fludersbach auslösen. Daraus erwachsende Belastungen für die anwohnende Bevölkerung können mit einer zeitnah und kostengünstig vorzulegenden schalltechnischen Untersuchung ermittelt werden. Falls die ermittelten Emissionen die örtlich zulässigen Grenzwerte erreichen oder übersteigen, ist im Nachgang ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Meike Menn                                                                    i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                         Fraktionsgeschäftsführerin

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