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Deckenerneuerung der Kreisstraßen im Ilsetal

Antrag gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und Kreisausschusses/Kreistages:
Deckenerneuerung der Kreisstraßen K 17 und K 35 im Ilsetal

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion bittet sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Bau- und Verkehrsausschusses am 27.11.14 sowie des Kreisausschusses und Kreistages am 12.12.2014 aufzunehmen:

Deckenerneuerung der Kreisstraßen K 17 und K 35 im Ilsetal

Beschlussentwurf:

  • Die Verwaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein möge darüber informieren, ob die Bauplanung, die Bauausführung und die Bauaufsicht fachgerecht durchgeführt worden ist.
  • Wir bitten um Stellungnahme, ob die Schäden so beseitigt werden (bzw. wurden), so dass die Straße dem nächsten Starkregen stand hält.
  • Bei der Maßnahme handelt es sich um ein PPP-Projekt. Wir bitten um Klärung, wer für die Schäden die Verantwortung trägt und für deren Beseitigung zuständig ist.

Begründung:

Nach Beantwortung unsere Anfrage im Bau- u. Verkehrsausschuss am 22.09.2014 bleiben für uns Fragen offen.

Die Kreisverwaltung führte den, kurz nach der Deckenerneuerung eingetretenen, schlechten Zustand der Straße einseitig auf höhere Gewalt in Form von Starkregenfällen zurück. Her Zimmerschied vom Landesbetrieb Straßen NRW merkte auf die Frage von Ausschussmitglied Andreas Friedrich an, dass Straßenerneuerungen mit „Asphalt auf Asphalt“ ein anerkanntes Verfahren darstellen.

Die Straßen werden dadurch höher, die Straßenbankette dementsprechend angeglichen.

Für uns bleibt dennoch fraglich, ob dieses Verfahren bei den topografischen Verhältnissen im Ilsetal angemessen ist. Die ohnehin steilen Böschungen wurden weiter ohne entsprechende Abstützung erhöht und der hangseitige Entwässerungsgraben teilweise verfüllt, ohne diese zu verrohren.

Schon vor den Starkregenfällen sind an einigen Stellen die Fahrbahnränder eingebrochen und zum Teil mit Schutzplanken gesichert und verfüllt worden. Im gleichen Zeitraum ist die angrenzende "alte Eisenstraße" ausgebaut worden. Hier sind keine derartigen Schäden bekannt geworden.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Maßnahme um ein PPP-Projekt handelt, sollte eine detaillierte Klärung bezüglich beauftragtem Sanierungsverfahren, Auftragsausführung, Schadensursache und Schadensbeseitigung  erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen                           

Günter Jochum                      i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                  Fraktionsgeschäftsführerin

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