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„Umsetzung Teilhabe2015 (UTe)“ der LWL-Behindertenhilfe zur Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

beim LWL steht die Entscheidung über die Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens an. Zukünftig soll die Steuerungsverantwortung auf den Leistungsträger LWL übergehen. Mit dieser Neuausrichtung des Hilfeplanverfahrens soll insbesondere eine Kostendämpfung im Bereich der Behindertenhilfe verbunden sein. Der LWL beziffert das Einsparpotential auf ca. 5,5 Mio. Euro. Allerdings müssen für die Umsetzung dieses neuen Hilfeplanverfahrens beim LWL 78,3 vollzeitverrechnete Stellen neu eingerichtet werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich danach auf ca. 6 Mio. Euro. Ein positiver wirtschaftlicher Effekt, der die zusätzlichen Personalaufwendungen abdeckt, ist damit zunächst nicht sichtbar. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Der LWL beabsichtigt, das Verfahren über die Modellkommunen hinaus, in denen das Hilfeplanverfahren bislang erprobt wird, auf sämtliche Kommunen im Verbandsgebiet auszudehnen.

Vor diesem Hintergrund

a. beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Projekt „Umsetzung Teilhabe2015 (UTe)“ der LWL-Behindertenhilfe zur Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens in die Tagesordnung des Sozialausschusses am 07.09.2017 und

b. bittet die Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Hat der LWL mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, um die erforderlichen Umsetzungsschritte und ihre etwaigen Auswirkungen auf die Praxis der Hilfegewährung für die Menschen mit Behinderungen in Siegen-Wittgenstein darzustellen?
  2. Ob und inwieweit waren die bislang in die Hilfegewährung eingebundenen Leis-tungserbringer im Kreis Siegen-Wittgenstein in die Entwicklung des Soll-Konzeptes zur Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Teilhabe2015 der LWL-Behindertenhilfe einbezogen?
  3. Ist der Verwaltung bekannt, welche Auswirkungen die Leistungserbringer durch die Umstellung auf die Qualität der Hilfegewährung für Menschen mit Behinderungen sehen und ob die Umsetzung des neuen Hilfeplanverfahrens im Kreisgebiet Auswirkungen auf die Personalausstattung der Leistungserbringer hat? Wurden dazu seitens der Verwaltung Gespräche mit den Leistungserbringern geführt?
  4. Welche Auswirkungen hat das neue Verfahren auf das Personal im Kreis Siegen-Wittgenstein?
  5. Wie steht die Verwaltung dazu, dass die zuständigen Abteilungen zentral von Münster aus arbeiten sollen, statt über die Fläche verteilt angesiedelt zu werden?
  6. Wie wird das Vorgehen zu den Hilfen nach §67 ff. SGB XII beurteilt? Hierzu sollen die beauftragten Stellen aufgelöst werden. Die Bearbeitung soll auch durch die regional zuständigen Hilfeplaner*innen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock                      i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher             Fraktionsgeschäftsführerin



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