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Grüne Kreistagsfraktion für Umweltverträglichkeitsprüfung

Grüne Kreistagsfraktion für Umweltverträglichkeitsprüfung

Die A45-Talbrücke Büschergrund in Freudenberg soll abgerissen und sechsspurig ausgebaut werden. So sieht es zumindest der derzeit vorgelegte Plan der Autobahn GmbH vor. Dabei soll der Abriss durch die jeweilige Sprengung der einzelnen Richtungsfahrbahnen erfolgen.

Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde dieses Vorhaben diskutiert und seitens der Vorsitzenden, Dr. Klaudia Witte, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden. Die Kreisverwaltung möchte jedoch die Autobahnbrücke so schnell wie möglich bauen und dies bei der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung in Arnsberg beantragen. Dazu benötigt der Landrat Andreas Müller die Zustimmung des Kreistages.

„Wir stehen an der Seite von Frau Dr. Witte“, so Lena Schmidt, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Kreistagsfraktion. „Der durch die Sprengung geplante Einschnitt in das Landschaftsschutzgebiet Freudenberg ist in diesem Umfang nicht tragbar. Wertvolle geschützte Natur- und Lebensräume werden so für die kommenden Jahrzehnte dauerhaft zerstört“, ergänzt Schmidt. „Automatisch wird von einer Sprengung ausgegangen. Stattdessen könnte auch über eine umweltschonende Abrissmethode gesprochen werden“, gibt sie zu bedenken.

Unter fragwürdigen Umständen soll hier eine schnelle Realisation ermöglicht werden. Die bisher durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vonseiten Straßen NRW für einen vierspurigen Ersatzbau durchgeführt. „Mit der Bezeichnung als Ersatzbau werden die Menschen hier in die Irre geführt. Es handelt sich klar um einen sechsspurigen Neubau der Brücke“, so Thomas Börger Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag. Um ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen, sollen die zusätzlichen Fahrspuren vorerst nur als „überbreite Standstreifen“ ausgewiesen und markiert werden. Das Bundesfernstraßengesetz sieht vor, dass eine Bundesfernstraße erst gebaut oder um eine Fahrspur erweitert werden darf, wenn der Plan im Vorfeld steht (§17 FStrG).

„Eine vernünftige und schnell durchführbare Planung geht auch mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die parallel mit anderen Prüfungen zeitgleich durchgeführt werden kann und nicht immer als Hemmnis wahrgenommen werden darf, das ist inakzeptabel“, äußert sich Manuela Köninger, Kreistagsmitglied und Landtagskandidatin im zuständigen Wahlkreis.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

Thomas Börger                                                    
Fraktionssprecher      



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