Kostenfreies Mittagessen in KiTas

Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 31.05.12


Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,
der Kreistag hat am 16.12.2011 das beitragsfreie Mittagessen an den Kindertagesstätten für die Leistungsempfänger im Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen (DS 288/2011).
Zu Fragen der Finanzierung gab es dabei jedoch unterschiedliche Aussagen bezüglich der Kosten. Unsere Fraktion hatte als Refinanzierung die Zahlungen des Landes für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr angeführt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Kinder in Kindertagessstätten erhalten einen Zuschuss für das Mittag-essen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes?
  2. Wird für alle diese Kinder der freiwillige Zuschuss in Höhe von 1,- € pro Mittag-essen - entsprechend dem KT-Beschluss - gewährt?
    Wenn nein, warum nicht?
  3. Wie hoch ist die Summe, die der Kreis für die Gewährung des Zuschusses (von 1,- € pro Mittagessen und Kind) pro Monat erbringen muss?
  4. Das Land NRW gewährt dem Jugendamt des Kreises einen monatlichen Zuschuss als Ersatz für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr. Wie hoch ist der monatliche Zuschuss im März 2012 gewesen?
  5. Der Kreis Siegen – Wittgenstein erhält Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten entsprechend der Beitragssatzung.
    a) Wie hoch sind die Einnahmen durch die Elternbeiträge im März 2012 gewesen.
    b) Wie hoch sind die Einnahmen durch die Elternbeiträge im März 2011 – vor Einführung des beitragsfreien letzten Kita-Jahres - gewesen?
  6. Wie viele Eltern von Kindern in Kindertagesstätten im Kreis  Siegen – Wittgens-tein zahlen keine Elternbeiträge, weil das Einkommen unter 30.000,- € p.a., liegt und sie damit entsprechend der Beitragsatzung beitragsfrei gestellt sind?
    Bitte auch angeben, welchem Prozentsatz das entspricht.
  7. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2012 steht auf Seite 20:
    „Aufgrund der geplanten Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vermin-dert sich das Beitragsaufkommen von 3.200.000 € auf rd. 3.000.000,- €.“
    Eine Einnahme durch das Land wird nicht dargestellt, sondern lediglich ausge-führt: „Das Land beabsichtigt, für die Beitragseinbußen einen Belastungsaus-gleich zu gewähren“.
    Heute kann diese „Leerstelle“ gefüllt werden und es wäre somit geboten dem Kreistag mitzuteilen, was dies im Saldo an Mehreinnahmen für den Kreis bedeu-tet.
    Wir fragen daher:
    a) Wie hoch sind die tatsächlichen Mindereinnahmen (vermindertes Beitragsauf-kommen) und
    b) wie hoch sind die Zusatzeinnahmen („Beitragsausgleich“) durch das Land, hochgerechnet auf das Jahr 2012?

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