Anfrage zum Naturschutz- und FFH-Gebiet Trupbacher Heide

Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Wochen wurde in den lokalen Medien über massive Störungen auf, bzw. in Nachbarschaft zum Naturschutz- und FFH-Gebiet der Trupbacher Heide berichtet.

In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur bestehenden Aufgabe, dieses Naturschutzgebiet zu pflegen, zu schützen und es nach den europäischen Richtlinien eines ausgewiesenen FFH-Gebietes zu erhalten. Ebenso soll BesucherInnen ein störungsfreier Zugang und der Aufenthalt ermöglicht werden, um die einzigartigen Besonderheiten der Heidelandschaft und deren Naturschutzziele und Nutzungsbedingungen kennenlernen und sie als Naherholungsgebiet nutzen können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Kreisverwaltung bekannt, dass Modellflugzeuge über den Modellflugplatz (Trupbach-Flur1-Flurstück 26) hinaus im Tiefflug über das Naturschutzgebiet fliegen und dabei massiv Spaziergänger und Tierwelt stören (LB in der SZ vom 24.05.12 „Vorsicht Tiefflieger“)?
    Wenn ja, was gedenkt die Kreisverwaltung dagegen zu unternehmen?

  2. Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob in der flugrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Münster bestimmte Auflagen  festgeschrieben wurden?
    Wenn ja, welche Auflagen sind gemacht worden?

  3. Seit wann und mit welcher Befristung (Laufzeit) wurde durch die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde eine Nutzungsgenehmigung für den Modellflugplatz erteilt?

  4. Wurden Beeinträchtigungen des NSG durch den unmittelbar angrenzenden Modellsportflugplatzes bisher untersucht oder  nachgewiesen?
  5. Konnte oder kann eine Ursache für den starken Rückgang der  Population der Heidelerche (von 12 -13 Brutpaaren auf nur z.Zt. noch 5 Brutpaare) ausgemacht werden?
    Wenn ja, sind Maßnahmen zur Sicherung der noch verbliebenen Heidelerchen möglich und geplant?

  6. Wie verfährt die Kreisverwaltung mit Motocrossfahrern,  „Querfeldeinwanderern und –campern“ und anderen, die widerrechtlich das gesetzlich geschützte FFH-Gebiet in seinem  Status verletzen?
    Gab  es bisher Maßnahmen der Kreisverwaltung diesbezüglich?
    Wenn ja, wie oft, wann und welche?

  7. Sind die o.g. Sachverhalte der Aufsicht führenden und vorgesetzten Landesbehörde mitgeteilt worden?
    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock               gez. Bärbel Gelling                 i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin           sachkundige Bürgerin             Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung als PDF-Datei (öffnet in neuem Fenster)

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