Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses
für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft am 11.03.15:

„Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Siegen-Wittgenstein“


Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 29 (1) im Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie des guten chemischen Zustands für alle oberirdischen Gewässer bis Ende 2015. Fristverlängerungen bis maximal 2027 sind ausnahmsweise möglich.

Derzeit befindet sich in NRW der Entwurf des Zweiten Bewirtschaftungsplanes für den Zeitraum von 2016 bis 2021 in der öffentlichen Beteiligung.

Die Unteren Wasserbehörden sind insbesondere dafür zuständig, zu gewährleisten, dass in den Gewässern in Nordrhein-Westfalen, die nicht zu den Gewässern erster oder zweiter Ordnung gehören („sonstige Gewässer“), die Bewirtschaftungsziele gem. §§ 27 bis 31 WHG eingehalten werden. Sie haben unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Monitoring und Ursachenforschung, ggf. Planung, Koordinierung sowie die Anordnung oder die Genehmigung von Maßnahmen.

Um diese hoheitliche Pflichtaufgabe fristgemäß zu erfüllen sind die erforderlichen Ressourcen in der Haushalts- und Personalplanung zu berücksichtigen.

 

Zur Situation in Siegen-Wittgenstein bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.  Erreichungsgrad der Bewirtschaftungsziele

Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der Situation in Siegen-Wittgenstein bitten wir, dies für das Kreisgebiet zu konkretisieren:

  1. Für wie viele Oberflächenwasserkörper (Anzahl und Gesamtlänge) ist die Untere Wasserbehörde zuständig?
  2. Wie hoch sind davon jeweils die Anteile (bezogen auf Anzahl und Fließlänge, Bezeichnung des Gewässers und Kommune), für die bereits heute die Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind?
  3. Wie hoch ist der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge, Bezeichnung des Gewässers und Kommune), für die die Bewirtschaftungsziele aufgrund fehlender Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserlebewesen noch nicht erreicht sind?

 

2.  Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen Ausnahmen und/oder Abweichungen von den Bewirtschaftungszielen.

  1. Wie hoch ist im Kreis Siegen-Wittgenstein der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge), die als erheblich verändert i.S. von § 28 WHG eingestuft sind?
  2. Wie hoch ist im Kreis Siegen-Wittgenstein der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge), für die gemäß § 30 WHG abweichende Bewirtschaftungsziele festgelegt sind und welche sind dies?
  3. Wie hoch ist im Kreisgebiet der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge), für die gemäß § 31 WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen festgelegt sind?

 

3.  Maßnahmen und Ressourcen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

Wichtige Faktoren zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele sind die Wiederherstellung naturnäherer Gewässerstrukturen und die Vermeidung schädlicher stofflicher Einflüsse. Dazu wurden im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans sogenannte „Programm-Maßnahmen“ festgelegt.

  1. Mit welchen Maßnahmen und Organisationsstrukturen stellt die Untere Wasserbehörde sicher, dass Programm-Maßnahmen wie geplant durch die zuständigen Maßnahmenträger umgesetzt und die Bewirtschaftungsziele in Siegen-Wittgenstein fristgemäß erreicht werden?
  2. Welche Finanzmittel sind für die entsprechenden Aktivitäten der Unteren Wasserbehörde in den kommenden Jahren bereits eingeplant?
  3. Welches qualifizierte Fachpersonal (Anzahl und Art der Stellen) ist dafür zuständig bzw. zukünftig vorgesehen?

 

4.  Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Es ist denkbar, dass durch veränderte landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert werden könnte.

  1. Wenn dies zutrifft, welche Änderungen würde sich die Verwaltung wünschen?
  2. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Faktoren, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele in Siegen-Wittgenstein im Vergleich zu anderen Kreisen besonders erschweren?
  3. Wurde in Siegen-Wittgenstein die Zusammenarbeit in der Gewässerkooperation mit regelmäßigen Treffen nach 2012 fortgeführt?

Mit freundlichen Grüßen                                         

Günter Jochum                       i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                   Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung als PDF

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