Bedarfsverkehre / Taxibusse

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des
Bau- und Verkehrsausschusses am 3. März 2016
„Bedarfsverkehre“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

in Vorbereitung zu den Beratungen des neuen Nahverkehrsplanes bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum Bedarfsverkehr in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 3. März:

In den letzten Jahren wurden im Busverkehr etliche reguläre Linien, insbesondere in den Randzeiten auf Bedarfsverkehre per Taxibus (TB) umgestellt. Inklusive der 12 reinen Taxibuslinien findet bereits heute auf über 100 Linien der VGWS Bedarfsverkehr statt. Grundsätzlich sind diese Angebote gerade im ländlichen Raum sicher sinnvoll um das ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten. Bekanntheit, Service und der Akzeptanz könnten aber nach Meinung vieler Fahrgäste durchaus noch verbessert werden.

  1. Im Jahr 2011 wurde uns auf Nachfrage im Verkehrsausschuss mitgeteilt, dass das Nutzungsverhalten regional sehr stark unterschiedlich sei.
    Während die Abrufquote der Bedarfsverkehre im Linienbündel Ost bei 31 % lag, betrug sie im Linienbündel Süd nur ganze 7 %.
    Wie hat sich in den letzten Jahren die Abrufquote im Bedarfsverkehr auf den verschiedenen Linien (hilfsweise in den verschiedenen Linienbündeln) entwickelt?

  2. Während die bei uns üblichen Taxibusse „linentreu“ fahren und analog zu den Bussen bei Abfahrt und Ankunft an Haltestellen gebunden sind, besteht im System der Anrufsammeltaxen (AST) die Möglichkeit des Ausstiegs zwischen den Haltestellen oder gar an der Haustüre. Dies ist, insbesondere im ländlichen Raum oder in späten Abendstunden ein besonderes Servicemerkmal.
    Wäre es möglich das Angebot der Taxibusse insgesamt, oder zu bestimmten Zeiten um diesen Service zu erweitern?

  3. Die Beförderung im Taxibus ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
    Immer wieder beschweren sich potentielle Fahrgäste, die gerne spontan an einer bereits von anderen Fahrgästen angemeldeten Fahrt teilnehmen möchten darüber, dass sie auch bei freien Plätzen nicht mitfahren durften. Auf der Homepage der VGWS heißt es dazu, dass aus versicherungstechnischen Gründen nur die Anzahl der angemeldeten Personen befördert werden darf.
    Wären – bzw. wie wären diese versicherungstechnischen Gründe zu lösen, um den Service und die Akzeptanz der Taxibusse zu verbessern?

  4. Die grundsätzliche Bestellfrist für Taxibusse mit einem Vorlauf von 45 Minuten wird von vielen Fahrgästen als zu lang angesehen. 
    Besteht die Möglichkeit diese Bestellfrist zu verkürzen?
    Gäbe es die Möglichkeit die Bestellfrist zumindest für einige Linien zu verkürzen (s. Bsp. RVM) falls die Rüst- und Anfahrtszeiten dies nicht auf allen Linien zulassen?

  5. Im Jahr 2014 hat der Verkehrsausschuss beschlossen die abendliche Bestellfrist für Taxibusse von 20.00 Uhr auf 22.00 Uhr auszuweiten. Im neuen Nahverkehrsplan sollen weitere, reguläre Linienfahrten auf Taxibusse umgestellt werden, womit voraussichtlich auch der abendliche Taxibusverkehr zunehmen wird.
    Gibt es Erkenntnisse dazu, ob diese erweiterte Bestellmöglich bis 22.00 Uhr bekannt ist und in welchem Umfang sie inzwischen genutzt wird?

 

Mit freundlichen Grüßen                                       
Günter Jochum                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung

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