Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forst- und Landwirtschaft am 12.06.17

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forst- und Landwirtschaft am 12. Juni 2017.

Die Fragen beziehen sich auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen analog § 15 Abs. 2 BNSchG und § 30-34 LNatSchG, insbesondere zu
a) den vom Kreistag beschlossenen jährlichen Berichten
b) dem Ausgleichs-/ Kompensationsflächenkataster
c) Sicherung und Pflege der Ausgleichs-/Kompensationsflächen

Zu a) jährliche Berichte
Im Jahr 2010 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag (V 58/2010) zu der es eine Ergänzungsvorlage der Verwaltung gab (V 58/2010 1. Ergänzung), die am 19.03.2010 einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde.
Es erfolgt zwar inzwischen ein jährlicher Bericht der Verwaltung, der insbesondere zu den Einnahmen und Ausgaben der Ersatzgelder informiert – der aber nicht in der beschlossenen Form über die

  1. festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in Bauleitplanverfahren (BauGB) außerhalb der geschlossenen Bebauung
  2. in Genehmigungsverfahren (LG) festgesetzten Kompensationsmaßnahmen
  3. und die in Planfeststellungsverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen

jeweils in Tabellarischer Übersicht, mit Lage der Eingriffs- und Ausgleichsflächen (kartographisch) und Angaben zur Größe der Flächen oder eingesetzte Ökopunkte informiert.

Fragen zu a):

  1. Ist es der Verwaltung möglich die Informationen zu den Maßnahmen in 2016 (V37/2017) entsprechend zu ergänzen und
  2. die Informationen zu zukünftigen Maßnahmen (ab 2017) entsprechend zu berücksichtigen

Zu b) Ausgleichskataster / Kompensationsflächenverzeichnis
Im LNatSchG § 34 heißt es dazu:

Verzeichnisse

(1) Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Rahmen dieses Verzeichnisses sind auch die nach § 34 Ab-satz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. Die für die Festsetzung der Maßnahmen zuständigen Behörden haben den unte-ren Naturschutzbehörden die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Maßnahmen, die Art der Sicherung der Maßnahmen und nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. Dies gilt nicht für diejenigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, deren Fläche kleiner als 500 Quadratmeter ist.

...

(4) Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 sind im Internet unter Berücksichtigung der daten-schutzrechtlichen Vorgaben zu veröffentlichen.

 

Ein solches Verzeichnis haben wir zum Beispiel im GIS-Portal des Kreises Coesfeld (https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/ ) gefunden in denen Karten und Maßnahmen veröffentlicht wurden oder für Essen www.essen.de/leben/umwelt/landschafts_und_naturschutz/Eingriffs_Ausgleichskataster.de.html )

Beim Kreis Siegen-Wittgenstein haben wir weder tabellarische noch kartographische Hinweise entdeckt.

 

Fragen zu b)
  1. Wo finden wir das veröffentlichte Ausgleichskataster bzw. das Kompensationsflächenverzeichnis des Kreises Siegen-Wittgenstein?
  2. Nach welchem System wird das Ausgleichskataster geführt? Sind aktuell Änderungen (z.B. Integration in GIS-System) geplant?
  3. Wie viele Personalstellen (oder Personalstellenanteile) sind für diese Aufgabe zuständig?
  4. Gibt es in Siegen-Wittgenstein Kommunen, in denen ein eigenes Ausgleichskataster geführt wird (z.B. Kommunen mit eigenem Bauamt?)? Wenn ja in welchen, und nach welchen Systemen?
  5. Die Kommunen und andere Planungsträger sind dazu aufgefordert der UNB die entsprechenden Daten mitzuteilen. Die UNB führt die Aufsicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Kommunen. Werden alle Ausgleichs-/Kompensationsflächen der Kommunen (>500 qm) regelmäßig in das Kataster des Kreises übernommen und eingetragen, bzw. wie über-prüft der Kreis die entsprechende Katasterpflichtpflicht?
  6. Wäre eine Präsentation des Katasters in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forst- und Landwirtschaft möglich?

Zu c) Erhalt, Sicherung und Pflege der Kompensationsflächen

  1. Wie wird die Pflege der Ausgleichsflächen organisiert?
  2. Wie werden die Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert (Bestand, Vermeidung Überplanung/Doppelbelegung, Pflege, Entwicklungskontrolle)
  3. Kontrolliert die Kreisverwaltung die Umsetzung und den Erhalt und die Pflege der Ausgleichsflächen auch in den Kommunen - und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock                                i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                       Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung liegt inzwischen vor.

Wir können und werden uns allerdings mit dieser Antwort NICHT zufrieden geben.
Obwohl wir (zu a) ) aus der vom Kreistag in 2010 "einstimmig!" beschlossenen Vorlage V58/2010 1. Erg.  zitiert und die korrekte Vorlagenummer angegeben hatten, wird behauptet, die Vorgehensweise der Verwaltung entspreche der Beschlusslage.

Die den politischen Gremien bereits seit 2010 zugesagten Informationen bekommen wir NOCH nicht!

 



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