Einführung einer Wertstofftonne

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

der Vermeidung und Verwertung von Abfällen wird zunehmend eine höhere Bedeutung eingeräumt. Zukünftig sollen – so die europäische Gesetzgebung – deutlich mehr Wertstoffe aus der Restmüll- in eine Wertstofftonne umgelenkt werden. Der stofflichen Verwertung (Recycling) soll Vorrang gegenüber der Verbrennung von sortierten und unsortierten Abfällen eingeräumt werden. Dieses Ziel verfolgt auch die Bundesgesetzgebung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept des Kreises geht zwar von einem leicht sinkenden Gesamtaufkommen beim Haushaltsmüll von 41.122 t in 2016 auf 40.111 6t in 2027 aus. Allerdings beruht diese Einschätzung ausschließlich auf sinkenden Einwohnerzahlen. Pro Einwohner wird das Hausmüllaufkommen in 2027 genau wie im Jahr 2016 auf 150 kg je Einwohner veranschlagt.

Eine Tendenz zur Vermeidung ist nicht erkennbar. Darüber hinaus wird der Hausmüll zur Zeit zu 100 % thermisch verwertet, also komplett verbrannt, obwohl er zahlreiche Wertstoffe enthält, die der stofflichen Verwertung zugeführt werden könnten.

Die Menge der eingesammelten Wertstoffe lässt sich durch Einführung einer Wertstofftonne, die neben Verpackungsmaterial /Leichtstoffe auch weitere Wertstoffe aufnimmt (die bisher im Restmüll landen und verbrannt werden) und damit einer Wiederverwertung zuführen kann, nach Aussagen des UBA und vorliegenden Erfahrungen aus anderen Kreisen um mindestens 5 % steigern.

In NRW sind die Zuständigkeiten bezüglich der Einführung einer Wertstofftonne, die in Kombination Leichtverpackungen und sonstige Wertstoffe aufnehmen könnte, leider zweigeteilt geregelt: Die Kreise sind für die Entsorgung insgesamt zuständig (und Eigentümer der Wertstoffe im Restmüll), während die kreisangehörigen Gemeinden die Aufgabe haben, die Abfälle einzusammeln.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat zwar, gemeinsam mit den Kommunen einen Arbeitskreis gegründet, der erstmals Anfang 2019 tagte und in dem auch über die Möglichkeiten der Einführung einer Wertstofftonne beraten werden sollte. Zeitgleich liefen aber die Ausschreibungsfristen für die sogenannten „DSD-Leistungen“ der Kommunen ab.

Es ist also davon auszugehen, dass die Kommunen nicht nur die Entscheidung über die zu-künftige Ausgestaltung des Erfassungssystems für die Einsammlung für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 getroffen, sondern auch bereits vergeben haben. Einige Kommunen haben sich dabei für die Einführung der gelben Tonne entschieden, die allerdings, mangels weitergehender vertraglicher Regelungen, weiterhin ausschließlich Verpackungsmüll aufnehmen soll.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zu welchen Ergebnissen ist der gemeinsame Arbeitskreis (Kreis/Kommunen) bezüglich der Einführung einer Wertstofftonne gekommen?
  2. Gab es bislang Gespräche/Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland, bzw. den beauftragten Unternehmen um ggf. im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen Wertstoffe gemeinsam mit dem Verpackungsmüll einzusammeln und stofflich zu verwerten?
  3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Ab welchem Zeitraum ist, vor dem Hintergrund vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsfristen, die Einführung einer Wertstofftonne in Siegen-Wittgenstein frühestens möglich?
  5. Welche Vorbereitungen werden konkret getroffen, um die Wertstofftonne zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen,

Meike Menn, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin


zurück