Weiter nachgefragt zur Geruchsimmission in Kreuztal-Krombach

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

ergänzend zu unserer Anfrage nach § 3 Abs. 6 der GO Kreistag vom 23.04.20 zur Geruchsimmission in Kreuztal-Krombach, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Beschwerden über Geruchsbelästigungen wurden an die Kreisverwaltung, bzw. die Umweltbehörde herangetragen und wann genau?
    a) Von Bürgerinnen und Bürgern
    b) Von Behörden (z .Bsp. Stadt Kreuztal, deren Gremien sich mehrfach mit dem Thema befassten und die stets auf die Zuständigkeit des Kreises verwies)
  2. Wie viele Prüfungen seitens der Unteren Umweltbehörde vor Ort haben stattgefunden und wann genau?
  3. Wurde die Geruchsimmission durch H²S (Schwefelwasserstoff) von den Mitarbeitern der Unteren Umweltbehörde vor Ort wahrgenommen?
  4. Welche Erkenntnisse genau hätten bei einer veranlassten Prüfung vor Ort vorliegen oder sich ergeben müssen, um aus Sicht der Unteren Umweltschutzbehörde eine Anordnung entsprechender Messungen zu rechtfertigen?
  5. Auf der Homepage des Kreises heißt es: „Der Immissionsschutz vergleicht beim Bürger ankommende Immissionen mit den zulässigen Werten.“ Wie genau wird dieser Vergleich ohne entsprechende Messungen vorgenommen?
  6. Wie viele Messungen zu irgendwelchen Geruchsbelästigungen in Siegen-Wittgenstein haben in den letzten 10 Jahren überhaupt insgesamt stattgefunden?
  7. Über welche technische Ausstattung verfügt die Untere Umweltschutzbehörde um solche Messungen durchzuführen?
  8. Sie schreiben in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage: „ Aufgrund der fehlenden Kausalität zwischen Geruchseinwirkung und einem definierten Emittenten konnten bislang auch keine Auflagen zur Reduzierung von H2S-Emissionen im Rahmen wasserrechtlicher oder immissionsschutz-rechtlicher Vorschriften angeordnet werden.“
    Wie genau kann oder könnte die Kausalität zwischen einer Geruchseinwirkung und einem definierten Emittenten aus Sicht der Unteren Umweltschutzbehörde hergestellt werden?
  9. Sie schreiben in Ihrer Antwort auf unserer Anfrage, dass „nach jüngsten Ergebnisse von freiwilligen Geruchsmessungen die Belastung seit längerer Zeit bei unter 1 ppm H²S liege“.
    Seit wann liegt die Belastung bei unter 1 ppm H²S?
    Wie waren die Höchstwerte?
    Wird die Untere Umweltschutzbehörde weiterhin fortlaufend über die freiwilligen Messergebnisse unterrichtet?

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Berlin,Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Anlagen:



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