„Verbleib des Abrissmaterials und Bodenuntersuchung im Bereich des entfernten Erdwalls in Kreuztal-Krombach“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

in den Jahren 2017 und 2018 wurde in Krombach, auf dem Gelände der früheren „Arbes-Hallen“, ein Getränkelogistikzentrum (GVS, Getränkevertrieb Südwestfalen) errichtet.

Die Flächen der ehemaligen „Arbes-Hallen“ sind im Altlastenkataster des Kreises Siegen-Wittgenstein verzeichnet und gelten somit als Schadstoffbelastet.

"Der für die Errichtung der GVS-Hallen angefallene Erdaushub und Bauschutt wurde in Teilen abgefahren (spezifische Mengen bislang unbekannt) und in Teilen mit Genehmigung der Stadt Kreuztal zu einem Erdwall aufgeschüttet (ca. 60.000cbm).Schon die Analytik zum Abbruch der Hallen wies teils erhebliche Verunreinigungen der Deponieklassen DK1 und DK2 nach.

Wie erst später bekannt wurde, enthielt auch das aufgeschüttete Aushubmaterial verunreinigtes Material der Deponieklassen DK 1 und DK 2.

Der Erdwall wurde im Sommer 2020 entfernt, weil eine Verlängerung der Genehmigung zur Lagerung des Aushubmaterials nicht erteilt wurde.

Der Verbleib des entfernten Erdwall-Materials -und auch des Abbruchmaterials der Arbes-Hallen- wirft wichtige Fragen auf, um deren Beantwortung wir bitten.

  1. Um welche Mengen des kontaminierten Materials der Schadstoffklassen LAGA-Z2, DK1, DK2 handelte es sich und können die gefundenen Schadstoffe näher spezifiziert werden? (Erdwall und Abrissmaterial der Hallen)“ Hintergrund: Z2- Material darf offen gelagert, Auswaschungen müssen aber technisch gesichert werden (z.B. Plane als Regenschutz). Die 2020 durchgeführte Analytik weißt zahlreiche Z2- Verunreinigungen nach. Besonderheit: Alle Analyseprotokolle aus diesem Zeitraum bewerten in der angewandten Systematik der Grenzwerteinstufung nur bis Z2. Das heißt, nach möglichen größeren Verunreinigungen wurde gar nicht gesucht (Auftraggeber: Krombacher Brauerei).

  2. Auf welchen Deponien wurde dieses Material entsorgt?

  3. Gibt es vom dem beauftragten Entsorgungsfachbetrieb (Name?) dem gesetzlichen Standard entsprechende Entsorgungsnachweise über das entsorgte Material und können diese dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft vorgelegt werden? (Erdwall und Abrissmaterial der Hallen)

  4. Wann, in welcher Form und welchem Umfang wurde die Stadt Kreuztal als zuständige Untere Baubehörde von dem Auftreten der Verunreinigungen und der Entsorgung des verunreinigten Materials informiert und können diese Informati-onen dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft vorgelegt werden (Erdwall und Abrissmaterial der Hallen)

  5. Wurde die Sohle/der Boden im Bereich des entfernten Erdwalls bis in eine Tiefe von mindestens 1m auf eventuell verbliebene Schadstoffe untersucht?
  • Falls ja, können die Untersuchungsergebnisse dem Kreistag Siegen-Wittgenstein sowie der Öffentlichkeit vorgelegt werden?
  • Falls nein, ist es geplant in allernächster Zukunft solch eine Bodenuntersuchung durchführen zu lassen?

Die Fraktion B‘90/Die Grünen bedankt sich im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Hier die Antwort der Verwaltung

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