Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 1 GO KT zum
Jugendhilfeausschuss
Entwicklung und Situation des Integrationshelfer-Pools an der Freien
Christlichen Schule Siegen
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Siegen-Wittgenstein am 12.03.2024
wurde die Situation der Integrationshilfen/ Schulbegleitungen diskutiert. Dabei spielte eine
besondere Rolle der Umstand, dass für ein vom Jugendamt unterstütztes Modell eines
Schulbegleiter-Pools an der Freien Christlichen Schule verwendete Mittel aus der
Inklusionspauschale des Landes NRW zum Teil zurückgezahlt werden müssen.
Aus dem Interesse heraus, die Entwicklungen im Zusammenhang des langjährig umgesetzten
Integrationshelfer-Pools an der Freien Christlichen Schule Siegen nachvollziehen sowie den
heutigen Stand angemessen einschätzen zu können, bittet die Kreistagsfraktion von Bündnis
90/ Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen zur nächsten JHA-Sitzung im Juni
2024. Unseres Wissens ist die Freie Christliche Schule ein Verbund aus vier „privaten“
Schulen, davon zwei Grundschulen sowie zwei weiterführenden Schulen. An welchen davon
wurde der Schulbegleiter-Pool eingesetzt? - Bitte beantworten Sie insbesondere die Frage 1
getrennt nach den vier Schulen; dies bei weiteren Fragen, wo es sinnvoll erscheint. - Auch
entscheiden Sie bitte selbst, ob die Beantwortung der Fragen eher nach Schuljahren oder
nach Zeitjahren sinnvoll erscheint. Für eine Beantwortung der Fragen bis zur
Ausschusssitzung im Juni sind wir damit einverstanden, wenn Zahlenangaben über diese
Entwicklungen etwa für jedes dritte Jahr angegeben werden bzw. mindestens
aussagekräftige Zahlen einmal aus der Anfangsphase, etwa der Mitte sowie der bisherigen
Endphase des Projekts. – Falls die Beantwortung unserer Fragen erst bis zur August-Sitzung
des Ausschusses erfolgen soll, erbitten wir die Wiedergabe der Verlaufszahlen über den
Zeitraum der letzten zehn Jahre bzw. Schuljahre.
Die Fragen im Einzelnen:
1. Wie vielen Schülerinnen und Schülern (SuS) wurde auf der Grundlage von SGB VIII oder
SGB IX die Unterstützung eines Integrationsassistenten im jeweiligen Jahr an den Freien
Christlichen Schulen bewilligt? - Bitte getrennt nach Bewilligung über SGB VIII bzw. SGB IX
(und ggf. nach den einzelnen Schulen) auflisten. Wie viele Stunden Schulassistenz wurden
dabei pro Kind bewilligt?
2. In welcher Höhe wurden in diesen zehn Jahren jeweils wie viele MitarbeiterInnen des
Schulbegleiter-Pools aus Mitteln der Inklusionspauschale finanziert?
3. Wie wurde bzw. wird die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit
anerkanntem Assistenzbedarf an den Freien Christlichen Schulen insgesamt organisiert?
Wann und aus welchen Mitteln wurde der Pool an Integrationshelfern eingerichtet? Wie
viele Schulassisten:tInnen wurden in den vergangenen zehn Jahren pro Schuljahr
beschäftigt?
4. Wer organisiert den Einsatz der Schulassistent:Innen insbesondere aus den Mitteln der
Inklusionspauschale? Wer entscheidet hierbei, welches Kind zu welcher Zeit Schulassistenz
erhält?
5. Zu welchen Anteilen wurden die MitarbeiterInnen des Pools aus Mitteln bewilligter
Einzelfallanträge über gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. aus der
Inklusionspauschale des Landes finanziert? Wurde beim Einsatz der Integrationsassistenzen
überhaupt nach der Finanzierungsquelle unterschieden; wenn ja, in welcher Art und Weise?
6. Nach welchen Kriterien im Fall der/des einzelnen SoS bzw. im Fall einer gesamten Klasse
wurden die Mitarbeiter gezielt aus diesem Pool eingesetzt? - Übernahmen die
Schulassistenzen auch Aufgaben der Betreuung/ Begleitung bei anderen Kindern, die keinen
anerkannten Eingliederungshilfe-Bedarf haben?
7. Wie genau kommt rein rechnerisch das von Ihnen sowohl im JHA als auch im KT
vorgetragene zahlenmäßige Ergebnis zustande, in dem Sie die unterschiedlichen
durchschnittlichen Kosten einer Integrationshilfe je nach Finanzierungsquelle
Einzelfallförderung versus Pool-Finanzierung aus Inklusionspauschale benennen (29.000
gegenüber 16.000 Euro)?
8. Wie und in welchem Umfang wurde der Integrationshelfer-Pool an der Freien Christlichen
Schule in den letzten beiden Jahren umgesetzt und finanziert, wenn die Mittel aus der
Inklusionspauschale dafür bereits nicht mehr eingesetzt wurden?
9. An welcher Stelle im Haushalt und inhaltlich genau wofür werden die nach der
Rückzahlung noch vorhandenen 360.000 Euro aus der Inklusionspauschale eingesetzt?
10. Weiterhin möchten wir sie bitten, uns den Text bzw. zumindest die relevanten
Textbestandteile der Bescheide des MSB NRW zur Teil-Rückzahlung der Inklusionspauschale,
insbesondere also mit Angabe der dort genannten Gründe dafür, zu übermitteln.
11. Können Sie zum jetzigen Zeitpunkt bereits Ihre Überlegungen und Konzepte dahingehend
darstellen, wie für die Zukunft „Fehlfinanzierungen“ sowie Rückzahlungserfordernisse bzgl.
der Verwendung der Inklusionspauschale ausgeschlossen werden können?
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