BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Erläuterungen zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 6 GO KT

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 6 GO KT

 

Erläuterung zum Rechtsstandpunkt und Aufklärung zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
 

bezugnehmend auf die Tagesordnung des Kreistages vom 21.06.24 wurde in den Sachdarstellungen zu den behandelten Drucksachen der "Bewirtschaftung von Produkten und Leistungen, die einer Budgetkürzung unterliegen" teils unterschiedliche Darstellungen zu den getroffenen – oder besser gesagt – nicht getroffenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen hervorgebracht:

1. In DS 97/2024 (Bürger- und Ehrenamtsservice), DS 102/2024 (Kulturförderung der Region), DS 93/2024 (Regionale Kooperation mit Hochschulen), DS 127/2024 (Bauaufsichtliche Entscheidungen), DS 117/2024 (Wirtschaft- und Strukturförderung),
DS 135/2024 (Tourismus) und DS 126/2024 (Wohnungsförderung) behaupten Sie, dass zu den benannten Anstellungs- und Beamtenverhältnissen "auf Grund bestehender arbeits-, tarif- und beamtenrechtlicher Verpflichtungen (…) eine einfache buchhalterische Reduzierung der Personalkosten 2024 zum jetzigen Zeitpunkt schwerlich möglich“ sei.

Eine detaillierte Nennung Ihres begründeten Rechtsstandpunktes i.d.S. als Organisations- und Dienstverantwortliche Instanz der Kreisverwaltung insbesondere auch hinsichtlich möglicher und bislang abgelehnter Versetzungen auf andere Planstellen innerhalb der Verwaltung fehlt jedoch in Gänze.

2. Im Stellenplan zum Kreishaushalt 2024 sind zu dem Produkt 15.01.01 0,1 VZÄ Beamte und 3,08 VZÄ tariflich Beschäftigte ausgewiesen. In DS 117/2024 (Wirtschafts- und Strukturförderung) geben Sie bekannt, dass ein langjähriger Sachbearbeiter (1 VZÄ) für die Teilaufgabe „Startpunkt 57", unabhängig zum Kürzungsbeschluss vom 09.02.24, zum 29.02.24 ausgeschieden ist. Im Weiteren führen Sie aus, dass buchhalterisch die zwei Stellen der Teilaufgaben „Startpunkt 57“ und „Regiestelle Digitalisierung“ zusammengeführt werden. Der in DS 117/2024 aufgeführte, nunmehr in 2024 angeblich notwendige Personaletat i.H.v EUR 224.067,00, erschließt sich, unter Berücksichtigung der o.g. Umstände, nicht und konnte auch auf Nachfrage in der Kreistagssitzung vom 21.06.24 nicht schlüssig dargelegt werden.

 

Frage zu 1.:
Worin begründet sich Ihr Rechtsstandpunkt, unter Berücksichtigung und Nennung der anwendbaren Rechtswerke und -normen, der laufenden Rechtsprechung, geltenden tarifvertraglichen und/oder betrieblichen Vereinbarungen? Sofern die Quellenangaben nicht einfach zugänglich sein sollten, bitten wir um entsprechende Zitatnachweise.

Frage zu 2.:
Wie lautet die postengenaue Kalkulation zu dem angesprochenen Personaletat? Wir bitten um eine nachvollziehbare Dokumentation.


Mit freundlichen Grüßen

                                            

Ulrich Schmidt-Kalteich                                                        
Fraktionssprecher      



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