BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Personalbemessung des Jugendamtes

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 6 GO KT

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 6 GO KT

 

Personalbemessung des Jugendamtes
 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

 

in seiner Sitzung vom 09.02.2024 ist die Mehrheit des Kreistages, den durch die Verwaltung beantragten Personalaufwuchs beim Jugendamt des Kreis Siegen-Wittgenstein, nicht gefolgt.

Seitdem hat sich die schon seit Jahren schwelende Diskussion zu den Grundlagen der Personalbemessung beim Jugendamt zwischen Verwaltung und Teilen der Politik neu und undienlich emotionalisiert entfacht.

In der oben genannten Sitzung des Kreistages wurden zwei Controller- Stellen beschlossen, die den Personalstamm und die Personalbemessung des Jugendamtes laufend nach personalwirtschaftlichen und jugendhilfe-fachlichen Kriterien überprüfen und bewerten sollen. Dadurch soll eine der Grundlagensäulen zur begründeten Personalbemessung geschaffen werden.

Bereits seit 2018, mit Präsentation eines IN/S/O- Gutachtens, beschäftigt sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema einer pragmatischen und effizienten Personalbemessung.

Das im Jahr 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht mit einer Verpflichtung einher, dass die Jugendämter ein Personalbemessungsverfahren entwickeln, transparent darstellen und anwenden.

In der Vergangenheit wurden fundierte Daten und Bemessungsgrößen der Politik zwar immer wieder angekündigt, zuletzt 2022, bislang aber weder ausreichend, noch transparent und schlüssig dargelegt, obwohl durch die Verwaltung bis in die allerjüngste Vergangenheit häufig betont wurde, das umfangreiche Datensätze nach unterschiedlichen Kriterien laufend erhoben würden.

Eine fundierte und anerkannt begründete Personalbemessung, in Verbindung mit einem wirksamen Controlling, wird unserer Ansicht nach den personellen Einsatz im Jugendamt transparenter, die individuelle Belastung der Mitarbeiter erträglicher machen, die Mitarbeiterfluktuation reduzieren, sich positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter auswirken und das Amt finanziell kalkulierbarer aufstellen.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Werden Sie die bis heute erfolgten externen Gutachten zu dem Thema Personalbemessung zeitnah vorlegen?
  2. Welche Arbeitsbereiche des Jugendamtes wurden einer Begutachtung unterzogen?
  3. Welche konkreten Ergebnisse aus den erhobenen Daten liegen bereits vor?
  4. Zu welchen Aussagen und Schlussfolgerungen kommen Sie bei der Bewertung der Ergebnisse? Können Sie diese plausibel darlegen?
  5. Das Personalbemessungsverfahren kann nach zwei Varianten erfolgen. Bitte geben Sie darüber Auskunft, welche Variante des Verfahrens aus welchen Gründen vorgeschlagen werden soll: Das analytische/arbeitswissenschaftliche und prozessbezogene Verfahren oder das summarische Personalbemessungsverfahren?
  6. Durch die Durchführung eines Personalbemessungsverfahrens wird ein interkommunaler Vergleich in Bezug auf die Personalausstattung eines Jugendamtes und der einzelnen Arbeitsbereiche möglich. Können Sie diesbezügliche Daten vorlegen, die aufzeigen, wie das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein im Vergleich zu anderen Jugendämtern ausgestattet ist? Wenn nein, wann wird ein solcher Vergleich möglich sein (s. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz)?
  7. Ergeben sich durch die Begutachtung neue Erkenntnisse dahin gehend, das Synergieeffekte identifiziert und (besser) genutzt werden können?

 

                                                  

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher    

Anfrage vom 26.07.2024  



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