KiTa-Buchungszeiten ohne "Nachweispflicht" am Bedarf orientieren

Antrag gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3.12.2014 und zur Sitzung von Kreisausschuss und Kreistag am 12.12.2014
„Bedarfsgerechte KiTa-Buchungszeiten“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird sich gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz bei der Bedarfsplanung, an dem individuellen Bedarf der Eltern orientieren. Ein Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber für die Geltendmachung eines Betreuungsbedarfs von 35 Stunden/Woche (bei Blocköffnung) oder 45 Stunden/Woche ist nicht erforderlich.
  2. Steuernde Maßnahmen, bei denen das Buchungsverhalten der Eltern und die Aufnahmekriterien der Träger beeinflusst werden, sind nur unter Einbeziehung  des Jugendhilfeausschusses durchzuführen.

Begründung:

zu 1.)

Die aktuelle Forderung des Jugendamtes, dass für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ein Nachweis der Erwerbstätigkeit durch den Arbeitgeber erbracht werden soll, wenn 45 Stunden/Woche Betreuungszeit oder 35 Stunden/Woche im Block gewünscht werden, halten wir für nicht gesetzeskonform. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen feststellbarem Bedarf und individuellem Bedürfnis. Es gibt unseres Erachtens keinen Grund, Eltern zu unterstellen, dass sie mehr Betreuungszeit beantragen, als für ihr Kind wichtig ist.

Grundsätzlich ist auch die Nachweiserbringung nicht für alle Eltern gleichermaßen möglich, weil es neben Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung noch weitere Gründe geben kann, die nicht unbedingt verifizierbar sind (z.B. wenn jemand arbeitssuchend ist, wenn sich jemand beruflich verändern möchte, was dann ggf. innerhalb des KiTa-Jahres ein höherer Bedarf nach sich zieht, wenn ein Familienmitglied aufwendig zu pflegen ist etc.)

zu 2.)

In der Aufforderung des Jugendamtes an die Träger und Mitarbeitenden der Einrichtungen, die 45 Stundenbuchungen im Gespräch mit den Eltern zu problematisieren, sehen wir mehr als eine logistische Steuerung innerhalb der KiTa-Bedarfsplanung. Da die Motive dieser steuernden Maßnahme keine Erwähnung finden, kann es auch zu einer moralischen Wertung der unterschiedlich in Anspruch genommenen Betreuungszeiten kommen. Unseres Erachtens müsste das Jugendamt hier deutlich mehr Zurückhaltung üben. Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Daher kann es nicht sein, dass ohne Befassung der Problematik im Ausschuss, durch Mitteilungen der Verwaltung des Jugendamtes an die Träger, Politik gemacht wird. 


Mit freundlichen Grüßen                             

Günter Jochum                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                    Fraktionsgeschäftsführerin

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