Behindertenbeauftragte*r für den Kreis Siegen-Wittgenstein

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am 26.11.2015 und
des Kreisausschusses und des Kreistages am 11.12.2015:


Behindertenbeauftragte*r für den Kreis Siegen-Wittgenstein

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt folgenden Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Integration / der Kreisausschuss empfiehlt, der Kreistage beschließt die Stelle einer / eines  Behindertenbeauftragten für den Kreis Siegen-Wittgenstein als Stabstelle (analog der Gleichstellungsstelle) innerhalb der Verwaltung ab dem 01.01.2016 einzurichten.

Begründung

Im Rahmen des mehrjährigen Inklusionsprozess im Kreis Siegen-Wittgenstein fand eine (mit­-) entscheidende Partizipation behinderter Menschen bisher nicht im erforderlichen Umfang statt; hier hat lediglich die Stadt Siegen eine offizielle Behindertenvertretung.

Aufgaben und Rechtsstellung der einzurichtenden Stelle der /des Behindertenbeauftragten sind definiert analog zum Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) in der Fassung vom 18. November 2008, Artikel 3 des Gesetzes.

Dementsprechend hat die neu eingerichtete Stelle der /des Behindertenbeauftragten eine koordinierende Funktion für alle Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein bzw. für deren Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung sowie deren Angehörige.

Nach § 12 BGG NRW besteht die Aufgabe des Landesbehindertenbeauftragten in der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung, das heißt, er setzt sich für deren gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe ein. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenkoordinatoren und Beiräten als „unverzichtbarer Aufgabenbereich“ bezeichnet; „…sie vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene.“

 

Mit freundlichen Grüßen                                                   
Günter Jochum                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin

 



zurück