Mobilitätsmanagement für Siegen-Wittgenstein

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages am 16. Dezember 2016
„Mobilitätsmanagement für den Kreis Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, der Kreistag Siegen-Wittgenstein möge beschließen: Mobilitätsmanagement für den Kreis Siegen-Wittgenstein – Haushaltsplanung/Stellenplan 2017/2018

Beschlussvorschlag:
Der KA / KT möge beschließen, dass im Zusammenhang zu der Erstellung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes für den Kreis Siegen-Wittgenstein (DS 214/2016) die Stelle eines Klimaschutzmanagements „Mobilität“ bei der Nationalen Klimaschutzinitiative (Projektträger Jülich) beantragt wird, die die entwickelten und erarbeiteten Maßnahmen im Anschluss der Konzepterstellung zeitig umsetzen wird.

Begründung:
Gerade die im o.g. Mobilitätskonzept bis Ende 2017 entwickelten und empfohlenen Mobilitätsmaßnahmen müssen zur effektiven Umsetzung von einer neu befristeten und geförderten Personalstelle in einem zeitlich überschaubaren Rahmen umgesetzt werden.

„Die Vielzahl an Maßnahmen, Initiatoren und Projekten zum Themenfeld Mobilität macht deutlich, dass hier bereits viele unterschiedliche Akteure verschiedenste Aspekte und Themenfelder der Mobilität bearbeiten. Dabei fällt auf, dass es keine Koordinierung gibt, die die Ergebnisse der einzelnen Aktivitäten sichtbar macht und zusammenführt“ (Auszug der Drucksache 214/2016, Nr.3).

Die Stelle eines Mobilitätsmanagement kann analog des Energie- und Klimaschutzmana-gements über die Nationale Klimaschutzinitiative bis zu 85% gefördert werden (befristete Stelle / drei Jahre). Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein bestehendes Klimaschutzkonzepts bzw. Teilkonzepts „Mobilität“ vorhanden ist. Diese Voraussetzung wird mit dem kommunalen Mobilitätskonzept für den Kreis Siegen-Wittgenstein erfüllt sein, so dass der Antrag zur Personalstelle „Mobilität“ in zeitlicher Abfolge mit der Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes beim Projektträger Jülich eingereicht werden kann. Die Restfi-nanzierung des Mobilitätsmanagement (15%-35 % Deckungsbeitrag) muss bereits in die Haushaltsplanung 2017 – ansonsten Mittelübertragung nach 2018 - eingeplant werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Jochum          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher      Fraktionsgeschäftsführerin

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