Verkauf der RWE-Aktien des Kreises Siegen-Wittgenstein

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Top Haushalt 2017 gem. § 8 GOKT zur Sitzung des Personal- und Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages am 16. Dezember 2016 aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Finanzausschuss / der Kreisausschuss empfiehlt, Der Kreistag beschließt, die im Besitz des Kreises Siegen-Wittgenstein befindlichen RWE-Aktien im Laufe des Jah-res 2017 marktschonend zu verkaufen. Ein Mindestverkaufspreis von 13 €/Aktie soll angestrebt werden, um weitere Buchverluste zu vermeiden. Die Mitglieder der BBG werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag bis März 2017 Vorschläge zu alternativen Anlagemöglichkeiten aus dem Verkaufserlös zur Beschlussfassung vorzulegen, die kapitalerhaltend und damit risikoarm sind.

Begründung:
Die Aktien des RWE-Konzerns sind seit Jahren auf einem Tiefstand. In den vergangenen Jahren musste der Kreis Siegen-Wittgenstein den Wert des Aktienpakets in einer Größenordnung von über 200 Mio. € wertberichtigen. Seit dem Jahr 2016 zahlt der Konzern an seine Anteilseigner auch keine Dividende mehr. Da auch zukünftig das Geschäftsmodell von RWE äußerst fraglich erscheint, ist es angezeigt, schnellstmöglich die Aktien abzustoßen, wie es andere Gebietskörperschaften in der Vergangenheit bereits getan haben bzw. vorbereiten, um von dem Wert des Aktienpakets noch zu retten, was noch zu retten ist.

Gleichzeitig müssen auf der anderen Seite bereits vor dem Verkauf Überlegungen angestellt werden, wie der Erlös aus dem Verkauf des Aktienpaketes sinnvoll angelegt werden kann. Dabei soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Finanzierung von laufenden (ggf. sogar neuen) Ausgaben ausdrücklich ausgeschlossen werden. Stattdessen erachtet es die Fraktion für notwendig, alternative Anlagemöglichkeiten detailliert zu prüfen.

Hierfür kommen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen vor allem folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Ablösung alter bzw. Vermeidung von neuen Investitionskrediten. Allein für den Haus-halt 2017 sind laut Entwurf der Haushaltssatzung Investitionskredite in einer Höhe von 9,1 Mio. € eingestellt.
  • Auflegung eines neuen kapitalerhaltenden Fonds nach Vorbild der Pensionsfonds.
  • Soziale bzw. ökologische Investitionen mit regionalem Bezug, die gleichzeitig kapitalerhaltend sind.

Bei der Untersuchung der Anlagealternativen sind insbesondere die kommunalverfassungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen intensiv mit einzubeziehen. Um die Ergebnisse dieser Prüfung abzuwarten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorlegen zu können, wird vorgeschlagen, bezüglich des konkreten Verkaufstermins der Verwaltung Gestaltungsspielraum für das gesamte Jahr 2017 zu gewähren, gleichzeitig aber jetzt schon einen Grundsatzbeschluss zum Verkauf im Laufe des Jahres 2017 zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Jochum i.A.               Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                 Fraktionsgeschäftsführerin

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