Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §2 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss für Soziales und Integration am 11.03.2026 und zum Kreisausschuss und Kreistag am 27.03.2026
Sehr geehrte Herr Landrat Müller,
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Förderkonzept für freiwillige, gemeinnützige Leistungen im sozialen Bereich zu erstellen und umzusetzen.
Begründung
Derzeit erbringen zahlreiche Vereine und Verbände in Zusammenarbeit mit festangestellten und ehrenamtlich engagierten Personen unverzichtbare soziale Leistungen, die von der Verwaltung oder anderen Hauptamtlichen weder vollständig nachgeholt noch ersetzt werden können. Die Angebote erreichen besonders vulnerable Gruppen – Hörgeschädigte, Opfer sexualisierter Gewalt, Menschen mit Sehbehinderung, Sexarbeiterinnen, Suchtkranke, Wohnungslose, Seniorinnen, Jugendliche, Familien, Schwangere – und schließen damit Versorgungslücken, die mit rein hauptamtlichen Strukturen nicht abgedeckt werden können.
Trotz ihrer hohen gesellschaftlichen Wertschöpfung fehlt es häufig an gesicherter Finanzierung; die aktuelle Zuwendungshöhe ist meist sehr knapp bemessen, um die Kontinuität der Angebote zu gewährleisten. Die niedrig angesetzten Zuschüsse haben jedoch trotzdem eine überproportionale Wirkung, weil sie die Arbeit der Vereine und Verbände stabilisiert und damit die Reichweite der sozialen Angebote erheblich steigert.
Durch den Vergleich von Kosten freiwilliger und hauptamtlicher Leistungen lässt sich belegen, dass freiwillige Angebote in vielen Bereichen kosteneffizient sind, weil sie auf sozialem und ehrenamtlichem Engagement basieren und nur geringere Overhead-Kosten benötigen. Die gezielte finanzielle Unterstützung stärkt die Wertschätzung Sozialer Arbeit und des Ehrenamts, erhöht die Attraktivität des freiwilligen Engagements und trägt zum sozialen Zusammenhalt bei, indem lokale, ressourcenschonende Strukturen gefördert werden.
Das Förderkonzept für freiwillige, gemeinnützige Leistungen berücksichtigt dabei folgende Punkte:
Ein verbindliches Förderkonzept schafft Planungssicherheit, ermöglicht langfristige Qualitätsverbesserungen und stellt sicher, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein seine Verantwortung für ein inklusives, solidarisches Gemeinwesen nachkommt. Da die Gesamtkosten nur einen Bruchteil der Kreishaushaltsausgaben darstellen, keine Erhöhungen derzeit vorgesehen sind und eine große Wirkung entfalten, sollen die Verträge jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren auf sichere Beine gestellt werden, um den Trägern, der Verwaltung und den Inanspruchnehmenden ein zuverlässiges Angebot sicherstellen zu können.
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