Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises
Kreuztal, 07.11.2011
Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2011
Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises
Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses:
- Wie viele Kinder und Jugendliche leben im Kreis Siegen-Wittgenstein bzw. in der Stadt Siegen unter 18 Jahren?
- Welche Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Kreis Siegen-Wittgenstein bieten Leistungen nach dem SGB VIII (§§ 16, 17, 18 und 28) an?
- Wie unterscheiden die beiden Jugendhilfeträger des Kreises und der Stadt Siegen die Familien- und Erziehungsberatungsstellen-Zuständigkeiten?
- Im welchem Verhältnis werden die SGB VIII-Leistungen durch den Kreis und durch die Stadt Siegen finanziert? Existieren hier Finanzierungsvereinbarungen?
Fragen zu der genauen Ausstattung - Mit welcher Anzahl von Vollzeitäquivalenten sind jeweils die Familien- und Erziehungsberatungsstellen in den Jahren 2005 bis 2010 ausgestattet, welche Professionalität haben die Fachkräfte und welche speziellen Ausrichtungen die Beratungsstellen? Existieren Qualitätsvereinbarungen u. ä. nach dem Mindeststandard der bke?
- Im welchem Verhältnis steht die präventive und vernetzende Arbeit zu der der einzelfallbezogenen Tätigkeit?
- Wie ist die Zusammenarbeit der Familien- und Erziehungsberatungsstellen mit dem Regionalen Dienst (Kreis) und dem Allgemeinen Dienst (Stadt Siegen) geregelt? Gibt es hierzu konzeptionelle, schriftliche Vereinbarungen?
Fragen zu den Fällen / zum Bedarf - Wie hoch ist die Anzahl der laufenden und abgeschlossenen Fälle jeweils zum Stichtagen 31.12.2005 bis 31.12.2010. Wie viele Kontakte (Kontakteinheit: 60 Minuten Gespräch, 20 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit) fanden zum Stichtagen 31.12.2005 bis 31.12.2010 statt?
- Wie hoch ist der Anteil (in Prozent), der in den ersten vier Wochen nach Kontaktaufnahme ein Erstgespräch erhält?
- Wie viele Anfragen mussten - wegen Überlastung - abgewiesen bzw. an andere Stellen weitervermittelt werden?
Weitere Planungen / Absichten des Kreises - Wie wird die Familien- und Erziehungsberatungsarbeit in Zukunft finanziell und qualitativ sichergestellt? Welche Überlegungen gibt es dazu seitens der Kreisverwaltung?
- Ist die Pluralität der zur Zeit bestehenden verschieden ausgerichteten Beratungsstellen weiterhin gegeben?
- Besteht bei möglichen Neustrukturierungen der Beratungslandschaft ein enger Austausch mit allen Beratungsstellen des SGB VIII und dem Jugendhilfeträger der Stadt Siegen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helga Rock i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin Fraktionsgeschäftsführerin
Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (261/2011, 1. Ergänzung)