Stellungnahme des Beirates der Menschen mit Behinderung zum Aufzug Bhf. Weidenau

Bahnkunden können durch die Glaswände ins Innere des verschlossenen Aufzugs sehen und auf zwei Aufklebern lesen: „Bitte helfen Sie mit, dass dieser Aufzug immer funktioniert“ (unter dem Text vier Symbole: Rollstuhl, Kinderwagen, Koffer, Fahrrad) und „Behindertenaufzug - Benutzung für Behinderte und eine Begleitperson“ (Rollstuhlsymbol neben dem Text). Zudem ist die Beschilderung im Bahnhofsgebäude, in der Unterführung und auf den Bahnsteigen irreführend, auf denen sich Symbole für RollstuhlfahrerInnen und Pfeile zu den Aufzügen befinden. Die Rampe im Eingangsbereich des Bahnhofs und der gut sichtbare, hell erleuchtete Aufzug erwecken ebenfalls einen völlig falschen Eindruck. Nicht bekannt ist, ob mobilitätseingeschränkte Bahnkunden beim Ticketkauf darüber informiert werden, dass der Bahnhof Weidenau nicht barrierefrei ist. Vermutlich gibt es auch keinen Hinweis über Durchsagen während der Zugfahrt. Sie bemerken es unter Umständen erst, wenn sie bereits auf dem Bahnsteig stehen und nicht weiterkommen. Obwohl das Personenbeförderungsgesetz vorschreibt, dass der Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei sein soll, gibt es bei der Bahn keine Pläne, die Aufzugsanlage umzurüsten. Der vor dem Bahnhof gelegene Busbahnhof wurde bereits barrierefrei ausgebaut, doch eine Anschlusssicherung Bus/Schiene ist beim jetzigen Zustand des Bahnhofs nicht gewährleistet. Fazit: Damit der Bahnhof Siegen-Weidenau barrierefrei wird, muss die Aufzugsanlage erneuert werden.

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