Fahrradfreundlicher Arbeitgeber Kreis Siegen-Wittgenstein

Antrag zur Sache gemäß § 8 (1) GO KT zu den Haushaltsberatungen im Kreisausschuss am 14.12.2018 und im Kreistag am 14.12.2018

„Fahrradfreundlicher Arbeitgeber Kreis Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 14.12.18 unter den Top Haushaltsberatungen aufzunehmen:

Beschlussvorschlag, der KA empfiehlt, der Kreistag beschließt

  1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein bewirbt sich um die Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“.
  2. Der Kreis Siegen-Wittgenstein strebt eine Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS ) an.
  3. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Zertifizierung und AGSF-Mitgliedschaft erfolgen in enger Abstimmung und in Ergänzung zum beschlossenen Mobilitätskonzept. Für Mitgliedsbeiträge und Zertifizierungsgebühren zu 1.) Und 2.) stellt der Kreis Siegen-Wittgenstein zusätzlich 5000 € in den Haushalt 2019 ein.
  4. Die Kreisverwaltung erstattet in der ersten Jahreshälfte 2019 im Bau- und Ver-kehrsausschuss einen Zwischenbericht über die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Begründung

Zu 1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat sich in verschiedenen Konzepten und Beschlüssen für die Förderung des Rad- und Fußverkehrs ausgesprochen. Ein Ziel dieser Konzepte ist, einen möglichst großen Teil des durch Berufstätigkeit und Ausbildung verursachten Verkehrs auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes zu verlagern.

Es ist davon auszugehen, dass viele Beschäftige und BesucherInnen der Einrichtungen des Kreises im Umkreis von 5 bis 10 km leben und damit ihr Ziel problemlos mit dem Fahrrad erreichen können. Um einen Teil dieses Potentials erschließen zu können, ist die Zertifizierung als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber sinnvoll.

Die fahrradfreundlichen Maßnahmen des Kreises als Arbeitgeber können als wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements betrachtet werden und damit auch beispielgebend für weitere ArbeitgeberInnen sein.

Zu 2. Ein weiter Baustein hin zu umweltfreundlicher Mobilität könnte die Mitgliedschaft des Kreises in der AGSF sein. Sie eröffnet den z. B. Zugang zu speziellen Förderprogrammen des Landes und bietet Beratung und fachlichen Austausch auf entsprechenden Seminaren. Die AGSF ist Ansprechpartner, Experte und Ideengeber zum Thema Radverkehr und „Nahmobilität“. Den Mitgliedsstädten und –kreisen werden Materialien und Medien zur Verfügung gestellt, so dass nicht jeder das Rad neu erfinden muss und die finanziellen Mittel effizient eingesetzt werden können. Wichtigster Partner der AGSF ist das Land NRW, dass die Arbeit finanziell und ideell unterstützt und im Bereich Nahmobilität eng mit der AGSF zusammenarbeitet.

Zu 3. Während konkret umzusetzende Maßnahmen zur Fahrradfreundlichkeit und Nahmobilität in weiten Teilen über das Budget des Mobilitätskonzeptes zu finanzieren sind, ermöglicht das für den Haushalt 2019 beantragte Budget für die Zertifizierung und Mitgliedschaft den Zugang zu Expertenwissen, Unterstützung, Beratung und Vernetzung und damit einen gezielten Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Rock, Fraktionssprecher
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion in den Bau- und Verkehrsausschuss überwiesen.

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