Teilhabe an öffentlichen Sitzungen für hör- und sprachgeschädigte Menschen
ermöglichen
Kreistagsgrüne fordern Hinweis auf jeder Gremieneinladung
Für hör- und sprachgeschädigten Menschen ist die Teilhabe an öffentlichen Sitzungen des
Kreistages und seiner Ausschüsse und Gremien oft nicht möglich. Eine anwesende Gebärdendolmetscherin
oder ein Gebärdendolmetscher kann die kommunikativen Hindernisse abbauen
und dadurch eine Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen, so die Antragsidee der
grünen Kreistagfraktion. Um gleichzeitig eine genügende Vorbereitungszeit für die Kreisverwaltung
einzuräumen, sollte die Ankündigung zur Teilnahme an der jeweiligen Sitzung mit
einer Vorlaufzeit von sieben Tagen eingeräumt werden. Eine Induktionsanlage für Schwerhörige
muss dabei vorhanden sein. Auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme dieser Unterstützungsmaßnahmen
wird auf jeder Gremieneinladung hingewiesen.
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.
Wenn Sie Interesse haben
teilzunehmen, melden Sie
sich bitte per Mail.
Wir senden Ihnen gerne
eine Einladung mit Ort
oder einen entsprechenden
Link.
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