Auswirkungen des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächste Sitzung des
Ausschusses Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 27.11.2024 die Vorstellung
des vielfältigen Aufgabenbereichs der Betreuungsbehörde im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Der Kreistagsfraktion der Grünen sind dabei die inhaltlichen Erläuterungen und Auswirkungen
des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts (am 01.01.2023 in Kraft getreten),
besonders wichtig: Gibt es bereits Parameter, um die damit verbundene qualitative Verbesserung
messen zu können? Wie haben sich die Fallzahlen nach der Einführung des neuen Betreuungsrechts
entwickelt – Wie viele Anfragen jährlich ab 2020 bis November 2024, wie viele Ablehnungen von
Anträgen, wieviel Kostenersparnis?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt Kalteich
Fraktionssprecher
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