Der Fall „Ardita“ erschüttert viele Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein – und das zurecht. Eine junge, kognitiv beeinträchtigte Frau wird wenige Tage nach ihrem 18. Geburtstag in die Ausländerbehörde geladen – unter dem Vorwand eines Termins zur Duldungsverlängerung – und abgeschoben. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst aus der Presse. Der politische Wille zur Aufklärung? Fehlanzeige.
Die Verwaltung hat sich auf Datenschutz und Schweigepflichten zurückgezogen – und schweigt sich damit auch um Verantwortung und Haltung herum. Doch gerade in einem Landkreis, der sich wiederholt zur Willkommenskultur bekannt hat, darf sich Verwaltungshandeln nicht allein an Paragrafen orientieren. Es braucht Menschlichkeit, Abwägung und Mut zu Ermessensentscheidungen. Alles andere ist bloß Verwaltung ohne Gewissen.
Wir Grüne fordern: Dieser Fall darf nicht in der Schublade verschwinden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, ob und wie staatlicher Schutz für besonders verletzliche Menschen versagt hat. Und wir werden weiter Druck machen – für Aufklärung, für Konsequenzen und für eine Willkommenskultur, die diesen Namen auch verdient.
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