Noch mal nachgefragt: "Grundwasserentnahme in Kreuztal"

Anfrage gem. § 3 Abs. 1 GO KT der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Kreistages am 28.03.2014

„Grundwasserentnahme“

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

wir beziehen uns in dieser Anfrage auf die Beantwortung eine Anfrage der Fraktion aus dem Jahr 2011 (Drucksache 193/2011), bzw. Ihrer schriftlichen Beantwortung einer Zusatzfrage vom 8. Dezember 2011.

Wir hatten an Stelle einer spontan eher schwierig zu beantwortenden mündlichen Zusatzfrage (nach § 3 Abs. (4) Geschäftsordnung), um die ergänzende Beantwortung folgender Frage gebeten:

Liegt bezüglich der Grundwasserentnahme ein unabhängiges Fachgutachten vor, dass  die Auswirkungen der "gesamten" Grundwasserentnahmemenge,
bzw. die gemeinsamen Auswirkungen "aller 53 Grundwasserentnahmestellen" bezüglich Grundwasserdargebot, Oberflächengewässer und Vegetationsauswirkungen einer Gesamtbetrachtung unterzieht und bewertet?

  • Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Wenn nein, wird der Kreis oder eine übergeordnete Behörde ein solches Gutachten in Auftrag geben oder einfordern?

In Ihrer schriftlichen Beantwortung unserer Zusatzfrage teilten Sie mit:

Das Auslaufen einer Vielzahl von vorhandenen wasserrechtlichen Bescheiden in den nächsten Jahren hat den Kreis als Untere Wasserbehörde jedoch bereits im Jahr 2010 zum Anlass genommen, dem Genehmigungsinhaber die Zweckmäßigkeit einer Gesamtbetrachtung aller Wasserentnahmen darzulegen und den notwendigen fachlichen Rahmen hierzu abzustecken. Diesbezüglich laufen bereits Untersuchungen für oberirdische Gewässer, welche in die Gesamtbetrachtung, die im Auftrag des Genehmigungsinhabers erstellt wird, integriert werden. Erste belastbare Ergebnisse dieser Gesamtbetrachtung werden nicht zuletzt wegen der auf Längerfristigkeit angelegten Einzeluntersuchungen (z.B. Vegetationsperioden) nicht vor dem Jahr 2013 zu erwarten sein.

Wir bitten Sie nunmehr um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegen  inzwischen Ergebnisse dieser „Gesamtbetrachtung“ bezogen auf die Auswirkungen der "gesamten" Grundwasserentnahmemenge, bzw. die gemeinsamen Auswirkungen "aller 53 Grundwasserentnahmestellen“ vor?
  2. Zu welchen Ergebnissen kommt die Untersuchung im Einzelnen hinsichtlich:
    1. Grundwasserdargebot,
    2. Oberflächengewässer und
    3. Vegetationsauswirkungen
  3. Wie werden diese Ergebnisse bewertet?

In der zeichnerischen Festlegung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes, befindet sich im Kreuztaler Norden, im Umfeld der o.g. Grundwasserentnahmestellen nach unserem Wissen NEU die zeichnerische Darstellung eines Gebietes zum Schutz des Wassers.

  1. Welche konkreten Auswirkungen wird, bzw. kann diese Neuausweisung haben
    1. Für Land- und Forstwirtschaft in diesem Bereich?
    2. Für den Genehmigungsinhaber der Grundwasserentnahmen?
    3. Für Natur- und Landschaftsschutz, bzw. den Grundwasser- und Gewässerschutz in diesem Bereich?

Mit freundlichen Grüßen
                           

Meike Menn                                                           i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                 Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung (PDF-Datei)

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