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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Kreistages am 02.10.20 aufzunehmen:
„Resolution des Kreistages Siegen-Wittgenstein zum geplanten Trassenverlauf der Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Dauersberg, im Bereich der Städte Siegen und Kreuztal“
Der Kreistag möge, ergänzend zur Stellungnahme des Kreises als Träger öffentlicher Belange vom 5. April 2018, folgende Resolution an den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde beschließen:
1. Der Kreistag Siegen-Wittgenstein erwartet von den Planungsbehörden, dass sie die Vorschläge der Städte Siegen und Kreuztal und der örtlichen Bürgerinitiativen für einen alternativen Trassenverlauf berücksichtigen. Diese Vorschläge entlasten die Ortsteile Siegen-Meiswinkel, Kreuztal-Junkernhees und Kreuztal-Mittelhees erheblich.
2. Darüber hinaus erwartet der Kreistag Siegen-Wittgenstein, dass die Planungsbehörden alternativ zur Neuerrichtung eines Umspannwerks in Kreuztal-Junkernhees, den Vorschlag der Ertüchtigung des vorhandenen Umspannwerkes in Olpe-Altenkleusheim berücksichtigen.
Begründung:
Trotz langjähriger sachlicher Auseinandersetzung um den Trassenverlauf der Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg im Bereich der Städte Kreuztal und Siegen, eskaliert derzeit die Auseinandersetzung.
Der Rat der Stadt Kreuztal erwägt derzeit eine Klage, sollten die „Antragstrasse“ von Amprion und der Standort für ein neues Umspannwerk in Junkernhees unverändert weiterverfolgt werden.
Wir sind der Auffassung, dass der Kreistag die Position der kreisangehörigen Städte, der Bürgerinitiativen und auch die der eigenen Stellungnahme des Kreises, durch eine Resolution bekräftigen und stützen sollte.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein schrieb in seiner Stellungnahme am 5.04.2018:
Zum Trassenverlauf:
Im Bereich der Ortsteile Fellinghausen, Junkernhees und Meiswinkel verläuft die geplante Höchstspannungsfreileitung besonders dicht an der Ortslage oder an im Außenbereich gelegenen Einzelgehöften. Daher wird für diese Abschnitte die Untersuchung und Planung einer deutlicher von der Ortslage abgerückten Alternativtrasse und deren weitergehende Abwägung mit der jetzt gewählten Vorzugstrasse für sinnvoll gehalten. Ebenso wird es als sinnvoll erachtet, für alle siedlungsnahen Trassenabschnitte eine vertiefende Untersuchung zu den Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln zum verbesserten vorsorgenden Schutz der Wohnbevölkerung durchzuführen.
Zum Umspannwerk:
Bei Betrachtung dieser Kriterien lassen sich in einer Abwägung zwischen diesen beiden Standorten nach hiesiger Einschätzung nicht unerhebliche Aspekte ableiten, die für eine zu präferierende Nutzung des Standortes Altenkleusheim sprechen. Für den Variantenvergleich, den der vom Vorhabenträger beauftragte Gutachter erarbeitet hat, und die dabei getroffenen Entscheidung zugunsten des Standortes Junkernhees drängt sich der Eindruck auf, dass diese maßgeblich durch die in einem solchen Planungsprozess hintenan zu stellende Eigentumssituation und die nach hiesigem Empfinden nicht belastbar nachvollziehbare Wirtschaft-lichkeitsbetrachtung beeinflusst und gestaltet wurde.
Es wird erwartet, dass die Planfeststellungsbehörde die vorstehenden Gesichtspunkte und Aspekte im Rahmen des weiteren Verfahrens würdigt und insbesondere prüft, ob die Abwägung der unterschiedlichen Alternativen, insbesondere im Hinblick auf den Standort der UA, den Anforderungen entspricht.
Auch die Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Jahren sehr ernsthaft mit den Planungen zur Höchstspannungsleitung auseinandergesetzt. Das führte zu Alternativvorschlägen, die sowohl von den Verwaltungen als auch den politischen Gremien der betroffenen Kommunen mitgetragen und favorisiert werden. Im Gegensatz zum weitverbreiteten „wir sind dagegen“, ist hier auch eine konstruktive Mitarbeit bis ins Detail zu verzeichnen.
Darüber hinaus ist inzwischen, nicht zuletzt durch das Engagement der Bürgerinitiativen, gewährleistet, dass die für den Alternativverlauf notwendigen Flächen zur Verfügung stehen.
Sollten die konstruktiven Vorschläge weiter ignoriert werden, würde nicht nur ein großer Vertrauensschaden gegenüber jeglichen Planungsbehörden entstehen, sondern auch die Chance vertan, die Konflikte bei der Planung erheblich zu mindern.
Bezüglich der sachlichen Argumente verweist der Kreistag auf die Stellungnahme des Kreises vom 03.04.2018, die Ausführungen und Anregungen der Bürgerinitiativen, insbesondere aber auf die Stellungnahmen der Städte Siegen und Kreuztal, die der Kreistag voll inhaltlich teilt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin
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