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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des kommenden Ausschusses Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur am 16.06.2021 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Das Kapitel „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung“ im derzeit ausgelegten Regionalplan ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise. Jedoch entspricht das Ziel des sparsamen Flächenverbrauchs für die zeichnerisch festgelegten GIB und GIB-Z in der Allgemeinheit und Konkretion nicht den Anforderungen eines sparsamen Flächenverbrauchs. Altlast- und Brachflächenbestände müssen zur genaueren Bedarfsrechnung in diese mit einfließen. Des Weiteren fehlt es an der Festlegung von Flächen unter 10 ha Größe, die in den zeichnerischen Festlegungen nicht bedacht worden sind.
Das Industrie- und Gewerbegebiet der Zukunft muss klimaneutral und energieautark sein. Um auch in einigen Jahrzehnten noch wirtschaftlich rentabel zu sein, braucht es Innovationen im Energiesektor. Der Regionalplan befindet sich in diesem Punkt schon auf dem richtigen Weg. Es bedarf jedoch mehr als die genannten Punkte. So sollten Aspekte wie die Energiegewinnung durch Produktionsprozesse und auch die Nutzung der Niederschlagsmenge als Brachwasser fest in den Zielen des Regionalplans verankert werden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein soll zum Vorreiter einer zukunftsfähigen Wirtschaftsweise werden und die genannten Punkte in seine Stellungnahme mit aufnehmen.
Ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Verkehrswende ist die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene. Damit dies auch gelingt, sollte es ein Ziel sein jedes GIB und GIB-Z an das Schienennetz anzubinden. Dies würde nicht nur eine Entlastung des regionalen Straßennetzes bedeuten sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine direkte Verbindung an das Schienennetz ist für Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor und würde unsere Region als Unternehmensstandort attraktiver gestalten.
Wie bereits weiter oben schon erwähnt, entspricht die Flächenbedarfsrechnung für Neuausweisungen von GIB und GIB-Z nicht den Zielen eines sparsamen Flächenverbrauchs. Obwohl der „Industriepark Wittgenstein I“ noch nicht einmal ansatzweise ausgelastet ist, erfolgt schon eine Vergrößerung. Im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ist eine Neuausweisung fehl am Platz. Aus den genannten Gründen ist das GIB-Z „Industriepark Wittgenstein II“ aus dem Regionalplan zu streichen. Das geplante interkommunale GIB „Kölsches Heck“ bei Kreuztal würde einen starken Eingriff in die dort vorherrschende Wald- und Offenlandstruktur beinhalten, die nicht mit dem Naturschutz und den Grundideen eines flächensparenden Verbrauchs einhergehen und ist daher ebenfalls aus den planerischen Festlegungen des Regionalplans zu streichen.
Das Ziel einer ökologischen Ausgleichsfläche ist es, vor Ort eine Möglichkeit zu schaffen um versiegelte Flächen ökologisch zu ersetzen. Daher ist der Sinn einer Ausgleichsfläche in Wittgenstein für eine Baumaßnahme im westlichen Siegerland nicht zu erkennen. Lokal angesiedelte Ausgleichsflächen müssen das Ziel sein. Das interkommunale GIB-Z „Rübgarten II“ darf unter solchen Umständen nicht geplant werden, bis eine lokale Ausgleichsfläche gefunden und auch ausgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Berlin
Fraktionssprecherin
Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
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