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„Flächenvorschläge zur Schaffung bzw. Renaturierung von Feuchtgebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

aufgrund des entsprechenden Antrags der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Siegen-Wittgenstein hat sich der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung vom 13.03. diesen Jahres mit dieser Thematik beschäftigt. (Drucksachen 56/2023 und 1. Ergänzung dazu sowie Niederschrift zum Sitzungsverlauf)

Zum einen betonte die Verwaltung ihre aktuelle personelle Überforderung hinsichtlich der im Grünen-Antrag vorgeschlagenen Vorgehensweise mit Konzeptentwicklung und Flächenidentifikation durch die UNB. Zum anderen wurde „die Sinnhaftigkeit des Antrags nicht in Abrede gestellt“ und durch das Gremium angeregt, „konkrete Ideen zur Renaturierung von Feuchtgebieten an die Verwaltung weiterzugeben“.

Die Grünen-Ausschussmitglieder zogen daraufhin zunächst den vorliegenden Antrag zurück und erklärten, nun ihrerseits „bis zur Sommerpause drei bis fünf infrage kommende Flächen für eine Renaturierung“ zu benennen, um darüber den weiteren Fortgang in dieser Sache beraten und entscheiden zu können. - Diese Angabe von fünf aus Sicht der Grünen für Wieder- und Weitervernässungen infrage kommender Gebiete erfolgt nun hiermit im u.a. Anhang als Teil dieses Antrags.

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Siegen-Wittgenstein stellt hiermit folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses UKLF am 12.06.23:

Die Verwaltung nimmt anhand der fünf vorgeschlagenen Flächen eine vorläufige Prüfung vor, ob und inwiefern diese für Maßnahmen der Wieder- bzw. Weitervernässung infrage kommen. Dabei benennt die Verwaltung die von ihr angelegten Kriterien, die ihrer Prüfung und Entscheidung zugrunde liegen.

In den Fällen, wo die Verwaltung zu einer negativen Einschätzung der Möglichkeit von Vernässungsmaßnahmen kommen sollte, benennt die Verwaltung die jeweils auf die einzelne Fläche bezogenen konkreten Hinderungsgründe, die einer Umsetzung im Wege stehen.

Diese erste vorläufige Prüfung soll erfolgen bis zur Sitzung des Ausschusses UKLF nach der Sommerpause am 11.09.2023.

 

Begründung:

Erstens sollen über diesen Antrag so viele wie möglich der u.a. Gebiete tatsächlich einer Wieder- bzw. Weitervernässung zugeführt werden. - Zweitens sollen über dieses Vorgehen  bzgl. weitergehender Vorhaben die konkreten Möglichkeiten und Chancen einerseits sowie vorhandenen Hindernisse andererseits identifiziert werden, die die zukünftige tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Feuchtgebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein begünstigen bzw. erschweren können.

Anhang zum  Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zur Schaffung bzw. Renaturierung von Feuchtgebieten in der Sitzung des Ausschusses UKLF am 12.05.2023:

Vorschlag/ Benennung von zunächst fünf Gebieten, die möglicherweise in Frage kommen für die Wieder- bzw. Weitervernässung von Feuchtgebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein:

Im Gebiet der Stadt Bad Laasphe:

    • Teile der Talaue des Puderbach entlang der L 903 zwischen dem Ortsausgang der Kernstadt Bad Laasphe und dem Beginn des OT Puderbach
      Größere Teile dieser Talaue werden bereits jetzt nicht mehr landwirtschaftlich genutzt vermutlich aufgrund einer erhöhten Bodennässe.
    • Erweiterung des Naturschutzgebietes Langenbach in den Gemarkungen Oberndorf und Rückershausen der Stadt Bad Laasphe, gelegen unmittelbar schräg gegenüber dem neu gebauten AWO-Kindergarten Oberndorf.
      Hier ist bereits eine eindeutig Feuchtgebiets-artige Stelle mit weitgehend dauerhaft stehender Nässe vorhanden, die durch eine aktive Vernässung des dahinter liegenden Gebietes wesentlich erweitert werden könnte.
       

Im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück:

    • Der Edergrund entlang der B 62 zwischen dem Ortsausgang Erndtebrück bis zur Siedlung/ Gaststätte Altenteich.
      Dieser Teil der Ederaue ist bereits an manchen Stellen nicht landwirtschaftlich genutzt, vermutlich aufgrund erhöhter Bodennässe.
    • Erweiterung des „Niedermoors“ bei Erndtebrück-Birkefehl, dort am Parkplatz „Archäologischer Lehrpfad“, in der Nähe der K 49, Ortsausgang Birkefehl Richtung Bad Berleburg.
      Hier handelt es sich bereits um ein ausgeprägtes Feuchtgebiet, welches durch eine aktive Vernässung der dahinter liegenden Bachaue wesentlich erweitert werden könnte
       

Im Gebiet der Stadt Hilchenbach:

    • Große Teile der Talaue des Lützelbachs entlang der B 62, gelegen zwischen Bahnhof Hilchenbach-Lützel und der Einmündung des Lützelbach in die Eder.

Diese hiermit zunächst genannten fünf Vorschläge liegen überwiegend in der Region Wittgenstein und direkter Nachbarschaft, da diese für die heimischen Grünen bereits jetzt schon der unmittelbaren Anschauung unterliegen und hier bekannt sind. Im Fortgang der Feuchtgebiete-Aktivitäten sollen natürlich weitere Beispiele aus anderen Kommunen des Kreisgebiets aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher 



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