Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §8 GO KT zum Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt am 29.08.2024
Soziale Obergrenze der Eintrittspreise
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt beschließt,
der Kreistag beschließt,
1. Für zu erhebende Eintrittsgelder für Darbietungen während des Kunst- und Theaterfestivals „KulturPur“ 2025 und darüber hinaus, wird eine Obergrenze von €70,-- festgesetzt.
2. Die Obergrenze kann in den nachfolgenden Jahren angepasst werden. Eine Änderung der Obergrenze wird von der Amtsleitung des Kultur!Büro dem Ausschuss als Beschlussvorschlag rechtzeitig vorgelegt. Grundlage und Anhaltspunkt für eine Erhöhung soll dabei die von Destatis festgestellte Inflationsrate des Vorjahres, bzw. die der Vorjahre zur letzten Änderung sein.
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Droege,
der erfolgreiche Auftritt der „Fanta 4“ auf KulturPur 2024 hat, nach unserer Beobachtung, aufgrund der, für ein „Familienfestival“ ungewöhnlich hohen Eintrittsgelder, viele Bürger:Innen des Kreis Siegen-Wittgenstein von dem Versuch abgehalten eine Eintrittskarte zu erwerben.
Begründung:
Ziel soll sein, den Zugang zur dargebotenen Kultur für alle Bürger:Innen niederschwellig zu gestalten. Es soll im Grundsatz allen Teilen der Bevölkerung ermöglicht werden, auch in den Genuss der kostenpflichtigen Angebotsteile des Festivals zu kommen. Besonders ökonomisch Benachteiligte und Familien sollen von dieser Regelung während KulturPur profitieren und die Möglichkeit erhalten auch an diesem Teil des Festival teilnehmen zu können, ohne durch hohe Kosten belastet zu werden.
finden aktuell meist
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