Kreuztal, 3. Juli 2025
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Der Kreisausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit externen Partnern eine Studie
zur Übertragbarkeit von Betriebsprozessen für On-Demand-Verkehre im Kreis Siegen-
Wittgenstein auf Grundlage vorhandener Studien, insbesondere der im Ausschuss
vorgestellten Evaluationen aus zehn Mobilitätskreisen, zu erstellen.
• Die Studie dient der vertieften Vorbereitung und Anpassung der
Betriebsorganisation im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025+.
• Sie ist wissenschaftlich zu begleiten, methodisch transparent aufzubauen und auf
regionale Anwendbarkeit auszurichten.
• Der finanzielle Gesamtaufwand soll 500.000 € nicht überschreiten.
• Die Projektplanung und -steuerung obliegt der Verwaltung, die den Fachausschuss
regelmäßig über den Projektfortschritt unterrichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel dazu ein kreisweites Kommunikations- und
Marketingkonzept zur Einführung des Nahverkehrsplans 2025+, insbesondere zur
Information und Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der neuen On-Demand-
Verkehre zu entwickeln und umzusetzen.
• Das Konzept soll über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren Maßnahmen zur
Bekanntmachung, Nutzerschulung und Vertrauensbildung in den betroffenen
Bedienungsgebieten enthalten.
• Dafür ist ein Budgetrahmen von bis zu 300.000 € vorzusehen.
Begründung
Die Einführung von On-Demand-Verkehren stellt eine zukunftsgerichtete Erweiterung des
ÖPNV-Angebots im Kreis Siegen-Wittgenstein dar. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige,
wirtschaftlich tragfähige und auf den gesamten Kreis bezogene Vorbereitung. Die
vorgelegte Planung zum Modellprojekt „Go-SiWi-Go“ wird diesem Anspruch aus folgenden
Gründen nicht gerecht:
• Begrenzte Übertragbarkeit: Die Erkenntnisse aus zwei lokal begrenzten
Modellgebieten (Freudenberg und Bad Berleburg) sind nicht hinreichend geeignet,
um auf die übrigen elf vorgesehenen Bedienungsgebiete übertragen zu werden. Die
Heterogenität der Raumstrukturen erfordert eine breitere empirische Grundlage.
• Vorhandene Studien nutzbar: Wie der im Ausschuss angehörte Experte Herr
Möginger bestätigte, liegen aus bundesweiten Modellregionen bereits umfangreiche
Erfahrungen und Datensätze vor. Diese lassen sich methodisch sauber – z. B. im
Rahmen einer Meta-Studie – für die spezifischen Bedarfe im Kreis auswerten. Dies
spart Zeit, Kosten und minimiert Risiken.
• Unsicherer Nutzen vs. hoher Aufwand: Die im Modellprojekt angesetzten
Betriebskosten übersteigen bereits im Piloten -nach Abzug der Fördermittel- die
Millionengrenze, während Fahrgelderträge unter 10 % bleiben. Der Erkenntnisgewinn
steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln.
• Rechtssicherer Ausschreibungsprozess gefährdet: Die für den Regelbetrieb
notwendigen Ausschreibungen müssen auf Grundlage belastbarer
Leistungsbeschreibungen deutlich vor 2029 erfolgen. Ergebnisse eines
Modellprojekts, das erst 2026 startet, kämen zu spät und bergen das Risiko einer
fehlerhaften Vergabe.
• Bürger:Innen frühzeitig einbinden: Die notwendige Bewusstseinsbildung und
Akzeptanzförderung bei den Nutzer:Innen kann –unabhängig von einem
kostspieligen Modellbetrieb– durch ein gezieltes Marketing- und
Kommunikationskonzept erreicht werden. Dieses muss langfristig angelegt,
partizipativ und zielgruppenspezifisch sein.
• Ressourcenschonende Strategie: Der vorgeschlagene Alternativansatz reduziert die
Haushaltsrisiken und stärkt zugleich die Fähigkeit, ab 2029 ein tragfähiges,
nutzerorientiertes On-Demand-System in den Linienbetrieb zu integrieren.
Die vorgeschlagenen Budgetrahmen (500.000 € für die Betriebsprozessstudie, 300.000 € für
Kommunikation und Marketing) sind als Deckelung zu verstehen, nicht als verbindliche Mittelbindung. Die Verwaltung wird gebeten, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen und
ggf. zu beantragen.
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.
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