Kreuztal, 16. Januar 2026
Sehr geehrte Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender André Jung,
der Nahverkehrsplan 2025+ setzt auf vernetzte Mobilität und die bessere Verknüpfung verschiedener Angebote. Vor diesem Hintergrund soll eine Bedarfsermittlung prüfen, ob Carsharing als ergänzender Baustein im Kreis Siegen-Wittgenstein sinnvoll eingeführt werden kann.
Beschluss
Begründung
Im Kreis Siegen-Wittgenstein besteht bislang kein raumgreifendes Carsharing-Angebot im Kreis Siegen-Wittgenstein. Carsharing kann insbesondere dort einen Mehrwert schaffen, wo ÖPNV, Rad- und Fußwege keine ausreichenden alternativen bieten und wo gelegentliche, aber schwer ersetzbare Wege entstehen.
Erfahrungen aus anderen Landkreisen zeigen, dass die Einführung von Carsharing im ländlichen Raum nur dann erfolgreich ist, wenn verschiedene Rahmenbedingungen vorher sorgfältig geprüft werden. Dazu gehört zunächst die Frage, an welchen Standorten ein ausreichendes Nutzungspotenzial besteht. Potenziale ergeben sich u.a. in zentralen Lagen, an Mobilitätsstationen oder in Bereichen mit guter Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung, während andere Ortsteile besondere Erschließungsformen benötigen könnten.
Ein weiterer zentraler Faktor für den erfolgreichen Start kann die Einbindung kommunaler Fuhrparks und weiterer institutioneller Nutzer als sogenannte Ankerkund:innen sein. Dienstfahrzeuge werden häufig nur zeitweise genutzt und können – durch geeignete organisatorische Modelle – außerhalb der Dienstzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dadurch entsteht eine verlässliche Grundauslastung, die für einen wirtschaftlichen Betrieb unabdingbar ist. Gleichzeitig können Kommunen ihre Flotten effizienter nutzen und mittelfristig reduzieren oder umstrukturieren.
Zudem zeigt sich, dass ein ländliches Carsharing-Angebot in der Anfangsphase besondere technische und organisatorische Anforderungen stellt. Dazu gehören etwa geeignete stationsbasierte Strukturen, klare Vorgaben für Fahrzeugklassen, die Möglichkeit zur Integration bestehender Fahrzeuge sowie die perspektivische Nutzung innovativer Technologien, um auch weniger zentral gelegene Orte bedienen zu können.
Schließlich ist auch die Wirtschaftlichkeit frühzeitig zu betrachten. Ein tragfähiges Angebot könnte im ländlichen Raum meist durch eine Mischung aus dienstlicher Nutzung, privater Nutzung und einer schrittweisen Ausweitung des Nutzerkreises entstehen. Förderinstrumente wie die FöRi-MM unterstützen diese Aufbauphase, müssen aber in ein realistisches Betriebskonzept eingebettet werden.
All diese Aspekte liegen für den Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit nicht in aktueller oder ausreichender Tiefe vor. Eine neutrale Bedarfsermittlung schafft die Grundlage, um den tatsächlichen Bedarf, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, geeignete Standorte und mögliche Betreiber- oder Kooperationsmodelle verlässlich bewerten zu können. Die beantragte Bedarfsermittlung ermöglicht es dem Kreistag, auf Basis belastbarer Daten und klarer Kriterien eine fundierte
Entscheidung darüber zu treffen, ob und wie ein Carsharing-Angebot im Kreis Siegen-Wittgenstein sinnvoll eingeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Meike Menn und Ulrich Schmidt-Kalteich
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