Kreuztal, 16. Januar 2026
Sehr geehrte Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaufmann,
zur strukturellen Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung im Kreis Siegen-Wittgenstein bitten wir Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 27.03.2023 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
• Der Kreis Siegen-Wittgenstein initiiert einen strukturierten Prozess zur Zusammenführung der Krankenhäuser des Kreises unter einer gemeinsamen Holdingstruktur, deren Träger der Kreis ist. Die Holding dient als steuerndeDachorganisation, während alle Krankenhausstandorte mit eigenem Profil und eigenständiger medizinischer Ausrichtung erhalten bleiben.
• Zur Vorbereitung und inhaltlichen Ausgestaltung wird eine Steuerungskommission eingerichtet. Diese setzt sich zusammen aus:
o den Geschäftsführungen der vier Krankenhäuser,
o den ärztlichen Direktor:innen,
o den Betriebsratsvorsitzenden der vier Häuser,
o einer/m Vertreter:in aus jeder Kreistagsfraktion,
o Vertreter:innen der Kreisverwaltung,
o beratend: Vertreter:innen der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung.
• Die Steuerungskommission hat empfehlende Funktion und erarbeitet konkrete Vorschläge für den Kreistag zu folgenden Aufgabenfeldern:
• Prüfung von Doppelstrukturen im gesamten medizinischen Versorgungsspektrum (Medizin, Pflege, Funktionsdiagnostik, Verwaltung, Technik, IT, Einkauf etc.).
• Entwicklung eines übergeordneten regionalen Versorgungskonzeptes, das dezentrale Primärversorgung und poliklinische Strukturen stärkt.
• Stärkere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsbereichen, auch mithilfe gemeinsamer digitaler und organisatorischer Standards.
• Identifizierung und Quantifizierung von Einsparpotenzialen, ohne Vorfestlegung.
• Sicherstellung, dass alle Klinikstandorte unter einem eigenständigen Profil zukunftsfähig weiterbetrieben werden können.
4. Die Steuerungskommission prüft Transformationsperspektiven einzelner Standorte und Leistungsbereiche. Dies umfasst u. a.:
• Prüfung, ob bestehende Strukturen (z. B. Bethesda) in Kurzzeitpflege, Tagesklinik, ambulantes Operieren oder poliklinische Versorgungseinheiten weiterentwickelt werden können.
5. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. Polikliniken sollen entsprechend der örtlichen Bedarfe dezentral geplant und in das Konzept der Holding integriert werden.
6. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung werden insbesondere in der Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen beratend und unterstützend eingebunden, um ggf. auch über Sonderverträge mit den Leistungserbringern unabhängig von Zulassungsbeschränkungen eine flächendeckende Versorgung zu garantieren.
7. Die Steuerungskommission legt dem Kreistag alle sechs Monate einen Zwischenbericht sowie spätestens nach 12–24 Monaten ein umfassendes Struktur- und Versorgungskonzept zur Entscheidung vor.
8. Die Bevölkerung wird zu geeigneter Zeit in geeigneter Form über den Planungsstand informiert, um Transparenz über notwendige Veränderungen und Einsparmaßnahmen zu gewährleisten.
9. Ein Kommunikationskonzept zur internen (Mitarbeitende, Gremien) und externen Kommunikation (Öffentlichkeit, Gemeinden) wird mittelfristig erarbeitet und vorgelegt.
Begründung
Die medizinische Versorgung im Kreis Siegen-Wittgenstein steht vor tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen, die in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Teilzeitquoten sowie eine wachsende Krankheitslast in der älter werdenden Bevölkerung erfordern eine koordinierte, zukunftsorientierte Steuerung aller regionalen Versorgungsstrukturen.
1. Notwendigkeit einer langfristig gesicherten, wohnortnahen Versorgung
Eine flächendeckende medizinische Versorgung ist ein zentrales Anliegen des Kreises. Insbesondere die Versorgung älterer, multimorbider und zunehmend immobilerer Patient:innen erfordert wohnortnahe Strukturen und flexible Unterstützungsangebote. Gleichzeitig brechen familiäre Versorgungsnetze – etwa durch gestiegene Erwerbstätigkeit von Angehörigen – zunehmend weg, was die Anforderungen an das regionale Gesundheitswesen weiter erhöht.
2. Herausforderungen durch Fachkräftemangel und Ressourcenknappheit
Der anhaltende Fachkräftemangel in Pflege und Medizin führt dazu, dass kleinere oder isolierte Strukturen Schwierigkeiten haben, den Betrieb sicherzustellen. Insbesondere die Zunahme von Teilzeitmodellen verlangt eine übergreifende Koordination von Personalressourcen sowie die Möglichkeit, Back-up-Strukturen vorzuhalten. Diese sind unter derzeit aufgesplitterten Trägerschaften nur begrenzt möglich.
3. Doppelstrukturen und begrenzte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Durch die bestehenden separaten Trägergesellschaften der Krankenhäuser bestehen zahlreiche Doppelstrukturen – von medizinischen Fachabteilungen über Verwaltungsbereiche bis hin zu IT, Technik, Einkauf und Logistik. Diese Parallelstrukturen binden erhebliche finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen, die angesichts sinkender Handlungsspielräume wirtschaftlich kaum noch dauerhaft zu vertreten sind.
Eine gemeinsame steuernde Dachorganisation bietet die Möglichkeit, diese Ressourcen gemeinsam zu planen, wirtschaftlich einzusetzen und sorgfältig Synergien zu identifizieren, ohne voreilige Festlegungen zu treffen.
4. Ambulantisierung und veränderte Versorgungsbedarfe
Die Gesundheitsversorgung verschiebt sich bundesweit zunehmend in den ambulanten Bereich. Viele Leistungen, die heute noch stationär erbracht werden, werden künftig ambulant erfolgen müssen. Die bestehenden Strukturen im Kreis bieten hierfür noch ungenutztes Potenzial. Die Entwicklung von Tageskliniken, ambulanten OP-Zentren, Kurzzeitpflegeangeboten und dezentralen Primärversorgerstrukturen (MVZ/Polikliniken) wird dadurch immer bedeutsamer. Ein Beispiel wäre die „Umwidmung des Bethesda-KH“ in eine integrierte Einrichtung mit Primärversorger:innen, Fachärzt:innen, ambulanten OP- Kapazitäten und (geriatrischen) Reha-/Kurzzeitpflegeangeboten. Hierdurch würden Kapazitäten in den Haupthäusern freigesetzt.
Eine Holding ermöglicht es, solche Entwicklungen koordiniert und bedarfsorientiert umzusetzen, ohne die Standorte selbst infrage zu stellen.
5. Sicherung und Weiterentwicklung aller Krankenhausstandorte
Ziel des angestoßenen Prozesses ist es ausdrücklich, sämtliche Klinikstandorte im Kreis Siegen-Wittgenstein zu erhalten und unter einem eigenständigen Profil weiterzuentwickeln.
Die Holding fungiert als steuerndes Element, das die Häuser nicht ersetzt, sondern stärkt, indem sie gemeinsame Strukturen schafft, Entlastung herbeiführt und die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Standortes absichert.
6. Regionale Vernetzung und gemeinsame Verantwortung
Die Zusammenführung der Krankenhäuser unter dem Dach des Kreises schafft die Grundlage für ein regional integriertes Versorgungssystem, das ambulante und stationäre Bereiche stärker miteinander vernetzt.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung können Versorgungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickelt und – wo sinnvoll – durch spezifische Vereinbarungen ergänzt werden.
7. Transparenz und Beteiligung
Der Prozess befindet sich in einem frühen Stadium und soll behutsam, nachvollziehbar und unter Beteiligung aller relevanten Akteur:innen gestaltet werden. Transparente Kommunikation gegenüber der Bevölkerung ist notwendig, um Veränderungen und Einsparnotwendigkeiten verständlich und nachvollziehbar darzustellen und Vertrauen in den Transformationsprozess zu schaffen.
Fazit
Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung ist eine koordinierte, gemeinsame Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein notwendig.
Die vorgeschlagene Holdingstruktur bietet einen zukunftsweisenden Ansatz, um die Versorgung für die Menschen im Kreis langfristig sicherzustellen, Ressourcen effizienter zu nutzen und neue Versorgungsformen bedarfsgerecht zu erschließen – bei gleichzeitigem Erhalt aller bestehenden Standorte.
Mit freundlichen Grüßen
Meike Menn und Ulrich Schmidt-Kalteich
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