BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Pressemitteilung zum Schießstand Röspe

„Kreisverwaltung muss transparenter und aktiver handeln!“

Zur Situation der Schadstoffbelastungen rund um den Schießstand Röspe hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Siegen-Wittgenstein eine umfassende Sachstandsanfrage an die Kreisverwaltung gestellt. Die Beantwortung liegt nun vor und ist sehr ernüchternd, und deshalb fordern wir zukünftig mehr Transparenz und aktiveres Handeln des Kreises ein.

Seit 10 Jahren werden die Altlasten am Schießstand Erndtebrück-Röspe offenbar untersucht. Allerdings gibt es hierzu bisher keine konkreten Informationen für die betroffene Bevölkerung und die zuständigen Gremien des Kreistages. Erst durch unsere Anfrage wird die Problematik etwas klarer sichtbar. Jetzt müssen die Defizite schnell aufgearbeitet werden. Deshalb fordern wir Untersuchungen zu den potenziellen Auswaschungen (Eluate) der gefundenen Giftstoffe und zur Bioverfügbarkeit für Flora und Fauna, insbesondere der Fische. Das Gelände der Schießanlage entwässert über den Zwisselgrund in die Zinse, die wiederum einige Fischteiche flussabwärts speist. Auch eine sofortige und vollständige Sanierung der Giftablagerungen muss jetzt ohne weitere Verzögerungen angegangen werden, ggf. vorfinanziert im Wege einer Ersatzvornahme durch den Kreis.

Zum Sachstand:
Der Stellenplan zum diesjährigen Kreishaushalt weist eine anstehende Altlastensanierung am Schießstand der Kreisjägerschaft in Erndtebrück-Röspe aus. Da bisher weder eine Detailplanung noch eine Finanzierungslösung bekannt geworden ist, haben wir diesbezüglich nachgefragt.

Festzustellen ist zunächst, dass der Schießstand der Kreisjägerschaft sowohl seit Jahrzehnten öffentliche Aufgaben im Rahmen der Jägerausbildung erfüllt als auch über die Jahre alle erforderlichen bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erhalten hat und insofern den aktuellen rechtlichen Anforderungen und Vorgaben entspricht.

Der Schießstand liegt im Zwisselgrund, einem Seitental des Zinser Bachtales. Dort hat man vor 10 Jahren eine vom Land geförderte Orientierungsuntersuchung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz durchgeführt (involviert sind Landesjagdverband, Altlastenverband NRW und die Landesumweltschutzbehörde LANUV).  Dabei wurden Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen gefunden: im „Wirkungspfad Grundwasser“ (in der Niederung/am Hang) und im „Wirkungspfad Oberflächengewässer“ (Bach/Sediment) hat man diese verschiedenen Kategorien zugeordnet und den jeweiligen Handlungsbedarf festgesetzt (Beobachtungsbedarf – Detailuntersuchung – Maßnahmenbedarf).

Weiter gehende Untersuchungen führten 2018 zu folgenden Ergebnissen:

  • Wirkungspfad Boden-Grundwasser: Der Gefahrenverdacht für Böden im Depositionsbereich der Bleischrote mit Nutzung als Wald am südexponierten Hang und auf der Grünfläche der Unter -/Mittelhänge hat sich erhärtet (weiterer Beobachtungsbedarf)
  • Wirkungspfad Boden-Oberflächengewässer: Durch die Sedimentbelastung im Fließgewässer Zwisselgrund ist eine nachteilige Beeinflussung weiterer Teiche bzw. Fließgewässer im Zustrom des Zwisselgrund zu besorgen.
  • Die Böden im Überschwemmungsgebiet des Zwisselgrund sind bis <15cm Geländeoberkante mit Schwermetallen belastet, die eine Einstufung in Deponieklasse III erfordern und eine Verwertung ausschließen.

Gefunden wurden neben Blei das ebenfalls giftige Halbmetall Antimon und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in einer Größenordnung, die die Bewertungsmaßstäbe für gefährlichen Abfall überscheitet und deshalb zur Einstufung in Deponieklasse III führt.

Die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Sediment-Belastungen bedeuten demnach, dass für die Fließgewässer, die durch den Zustrom von Oberflächenwasser aus dem Zwisselgrund beeinflusst sind, eine nachteilige Beeinflussung zu besorgen ist.


Im Frühjahr 2025 sollen erneut aktuelle Belastungswerte ermittelt werden. Die Bioverfügbarkeit der vor Ort gefundenen Gifte für Pflanzen und Fische ist bislang noch nicht untersucht worden.

Als nächster Schritt erfolgte eine Sanierungsuntersuchung, deren Ergebnis der Unteren Bodenschutzbehörde seit 2023 vorliegt. Sowohl der Kreis als auch die Kreisjägerschaft favorisieren die weiter reichende Sanierungsvariante A (Dekontaminationsmaßnahme mit Beseitigung der Schadstoffquelle/vollständiger Entsorgung des belasteten Bodens, Kostenschätzung 1,3Mio €).

Eine Finanzierungslösung für die, aufgrund fortschreitender Umweltauswirkungen dringend erforderliche, Altlastensanierung, die der Betreiber des Schießstandes vornehmen muss, steht bislang noch nicht. Landesfördermittel sind eher nicht in Aussicht.

Bislang hat der Kreis lediglich den Einsatz bleihaltiger Munition auf dem Schießstand verboten. Weitere gefahrenabwehrende Maßnahmen – ggf. in Form einer Ersatzvornahme - wurden unter Verweis auf die kooperative Rolle der Kreisjägerschaft noch nicht getroffen.



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