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Kreuztal, den 04.11.2011
Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 01.12.2011
Bleiberechtsregelung
Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,
die ständige Konferenz der Innenminister beschloss am 17.11.2006 die Bleiberechtsregelung (gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz). Ziel war es, langjährig hier lebenden (6 J. für Familien / 8 J. für Einzelpersonen zum Stichtag am 17.11.2006) und sozial sowie wirtschaftlich integrierten Personen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Die im Jahr 2009 verlängerte Frist zum Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis läuft am 31.12.2011 aus.
Für viele Flüchtlinge ist es völlig unklar, wie es dann aufenthaltsrechtlich für sie weitergeht. Daher bittet die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Sozialausschusses am 01.12.2011:
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helga Rock i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin Fraktionsgeschäftsführerin
Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (Drucksache 259/2011, 1. Ergänzung)
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