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Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises

Kreuztal, 07.11.2011
Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2011
Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Erziehungsberatungsstelle des Kreises zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche leben im Kreis Siegen-Wittgenstein bzw. in der Stadt Siegen unter 18 Jahren?
  2. Welche Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Kreis Siegen-Wittgenstein bieten Leistungen nach dem SGB VIII (§§ 16, 17, 18 und 28) an?
  3. Wie unterscheiden die beiden Jugendhilfeträger des Kreises und der Stadt Siegen die Familien- und Erziehungsberatungsstellen-Zuständigkeiten?
  4. Im welchem Verhältnis werden die SGB VIII-Leistungen durch den Kreis und durch die Stadt Siegen finanziert? Existieren hier Finanzierungsvereinbarungen?


    Fragen zu der genauen Ausstattung


  5. Mit welcher Anzahl von Vollzeitäquivalenten sind jeweils die Familien- und Erziehungsberatungsstellen in den Jahren 2005 bis 2010 ausgestattet, welche Professionalität haben die Fachkräfte und welche speziellen Ausrichtungen die Beratungsstellen? Existieren Qualitätsvereinbarungen u. ä. nach dem Mindeststandard der bke?
  6. Im welchem Verhältnis steht die präventive und vernetzende Arbeit zu der der einzelfallbezogenen Tätigkeit?
  7. Wie ist die Zusammenarbeit der Familien- und Erziehungsberatungsstellen mit dem Regionalen Dienst (Kreis) und dem Allgemeinen Dienst (Stadt Siegen) geregelt? Gibt es hierzu konzeptionelle, schriftliche Vereinbarungen?


    Fragen zu den Fällen / zum Bedarf


  8. Wie hoch ist die Anzahl der laufenden und abgeschlossenen Fälle jeweils zum Stichtagen 31.12.2005 bis 31.12.2010. Wie viele Kontakte (Kontakteinheit: 60 Minuten Gespräch, 20 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit) fanden zum Stichtagen 31.12.2005 bis 31.12.2010 statt?
  9. Wie hoch ist der Anteil (in Prozent), der in den ersten vier Wochen nach Kontaktaufnahme ein Erstgespräch erhält?
  10. Wie viele Anfragen mussten - wegen Überlastung - abgewiesen bzw. an andere Stellen weitervermittelt werden?


    Weitere Planungen / Absichten des Kreises

  11. Wie wird die Familien- und Erziehungsberatungsarbeit in Zukunft finanziell und qualitativ sichergestellt? Welche Überlegungen gibt es dazu seitens der Kreisverwaltung?
  12. Ist die Pluralität der zur Zeit bestehenden verschieden ausgerichteten Beratungsstellen weiterhin gegeben?
  13. Besteht bei möglichen Neustrukturierungen der Beratungslandschaft ein enger Austausch mit allen Beratungsstellen des SGB VIII und dem Jugendhilfeträger der Stadt Siegen?


Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (261/2011, 1. Ergänzung)

 




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