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Landeserstattung Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr

Kreuztal, 04.11.2011
Anfrage zum Jugendhilfeausschuss am 29.11.2011
Landeserstattung Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

durch die Freistellung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr gewährt das Land den Jugendämtern eine Ausgleichszahlung für die entgangenen Elternbeiträge.

Die Zahlungen werden derzeit schon vorgenommen und für viele Jugendämter ergibt sich daraus eine finanzielle Verbesserung.

Aus diesem Grund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Budget für die Kindertageseinrichtungen der durch die Elternbeiträge im Kreis Siegen - Wittgenstein generiert wird? (Idealtypisch sollten das 19% sein, wobei in den meisten Jugendämtern dieser Wert nicht erreicht wird.)
  2. Welche monatlichen Ausfälle würden dem Kreis entstehen, wenn das Land keine Erstattung vornehmen würde?
  3. Wie hoch ist die tatsächliche Erstattung durch das Land NRW pro Monat?
  4. Ist unsere Annahme richtig, dass im Saldo Mehreinnahmen für den Kreishaushalt zur Verfügung stehen und wenn ja, in welcher Höhe pro Monat?


Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (257/2011, 1. Ergänzung)

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