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Grundwassernutzung

Kreuztal, 05.09.2011
Anfrage zum Kreistag am 16.09.2011

Grundwassernutzung



Sehr geehrter Herr Breuer,

ein in Kreuztal ansässiges Unternehmen nutzt in größerem Umfang durch eigene Brunnen gefördertes Grundwasser.
Der Bereich gehört zur Grundwasserregion 511401 und zum Grundwasserkörper 272.18, der sich nicht nur über das Stadtgebiet Kreuztal, sondern auch Hilchenbachs und Netphens erstreckt.

Die Nutzung von Grundwasser, insbesondere zur öffentlichen Trinkwasserversorgung ist nicht ungewöhnlich (NRW ca. 43 % des Trinkwasserbedarfes). Sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand des Grundwassers in unserer Region gelten als gut. Andererseits wird das Grundwasserdargebot in der Region insgesamt als gering eingestuft. Die Trinkwasserversorgung der Region erfolgt demzufolge fast ausschließlich aus Talsperren (Oberflächengewässer).

Da BürgerInnen aus den nördlichen Kreuztaler Stadtteilen immer wieder Bedenken wegen der starken Grundwassernutzung äußern, nehmen wir dies zum Anlass einer Anfrage zu diesem Thema. Nach langjährigen individuellen Beobachtungen der BürgerInnen besteht die Befürchtung, dass Beeinträchtigungen an Grund- und Fließgewässer sowie an Landökosystemen eintreten könnten. Auch wenn sicher gerade auch die Nutzer des Grundwassers an einer Nachhaltigkeit der Nutzung interessiert sind, betrachten wir eine öffentliche Information als zweckmäßig.


Eine Entnahme des Grundwassers ist stets mit Pegelabsenkungen verbunden. Während bei Einzelbrunnen ein sog. lokal begrenzter Absenktrichter entsteht, liegt bei Brunnengalerien eine großflächige Grundwasserabsenkung vor. Die im Kreuztaler Norden in einem Umkreis von ca. 5 km ca. 40 genutzten Grundwasserbrunnen sind sicher als Brunnengalerie zu betrachten. Die Niederschlagsmenge gilt mit ca. 1100mm/Jahr als ergiebig. Die die aufgrund der Geologie mögliche Grundwasserneubildung sowie Jahreszeitlich bedingte Schwankungen sind uns unbekannt.



(Nach Informationen des LANUV ist der Grundwasserkörper 272.18 geprägt durch Festgesteine des Devons (rechtsrheinisches Schiefergebirge). Diese Festgesteine, bestehend aus Ton und Schluffstein (z. T. Sandstein) besitzen als Kluftgrundwasserleiter nur eine geringe Durchlässigkeit und können auf Grund der wenigen Hohlräume (Spalten, Klüfte, Störungen) nur geringe Grundwassermengen speichern und befördern (geringe Ergiebigkeit). Infolge dieser geringen Durchlässigkeit erfolgt der Abfluss des Niederschlagswassers größtenteils oberirdisch.

Das Grundwasser in den Festgesteinen wird im allgemeinen aus den überlagernden Boden- und Hangschuttdecken gespeist. Die Aufnahmefähigkeit der Spalten, Störungen und Klüfte des Festgesteins ist meist wesentlich geringer als das Wasserangebot, sodass der verbleibende unterirdische Abfluss über Quellen, Sickerungen und Nassstellen an die Gewässer abgegeben wird.)



Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sie folgende Fragen zur Kreistagssitzung am 16.09.2011 zu beantworten:





1. Wie viele Grundwasserbrunnen wurden genau  im Kreuztaler Norden angelegt?
Wurden alle Brunnen als sog. Tiefbrunnen angelegt oder gibt es auch andere Brunnenformen (wenn ja, welche)?
2. Wo wurden diese Brunnen angelegt (Karte?)
3. Welche Grundwassermenge darf insgesamt aus diesen Brunnen gefördert werden (Beantragte Entnahmemenge)?

4.    Welche Erlaubnisse und Bewilligungen sind ins Wasserbuch eingetragen?

5.    Für die Entnahmen aus einem Gewässer bzw. aus dem Grundwasser ist eine wasserrechtliche Zulassung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung dieser Zulassung ist abhängig von der beantragten Jahresfördermenge.
Bei Jahresfördermengen bis 600.000 m3 sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, bei größeren Jahresfördermengen die Bezirksregierungen.
Unterliegt die entnommene Wassermenge aus den einzelnen Brunnen einer Gesamtbetrachtung oder werden Zuständigkeit und Entnahmemenge jeweils auf einzelne Brunnen bezogen?

6. Welche Menge wurde in den letzten 20 Jahren jeweils gefördert?
7. Liegen Anträge auf Genehmigung weiterer Brunnen vor?
8. Sind weitere Grundwasserbrunnen voraussichtlich genehmigungsfähig?
9. Liegt nach fachlicher Einschätzung der Wasserbehörden ein Schwellenwert für die Grundwasserförderung vor, nach dem eine Grundwassernutzung das Grundwasserdargebot voraussichtlich übersteigen würde?

10.NRW besitzt ein sehr engmaschiges Netz der Grundwasserüberwachung. Allerdings ist dieses Netz, bezogen auf Siegen-Wittgenstein sehr grobmaschig. Im Kreuztaler Norden gibt es zur Zeit zwei oder drei Messstellen.

1. Welche Messergebnisse bezüglich Grundwassergüte und Grundwassermenge wurden dort in den letzten Jahren erreicht (Bitte detaillierte Meßergebnisse auch bezogen auf Jahreszeiten)?
2. Warum ist das Messstellennetz trotz umfänglicher Grundwassernutzung im betroffenen Grundwasserkörper (im Landesvergleich) so weitmaschig?
3. Werden die Messergebnisse der Brunnenbetreiber in die Bewertung einbezogen?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

11.Ist ein Wasserversorgungskonzept für die Wasserentnahme vorhanden?

12.Gibt es zu den einzelnen Brunnen Grundwassergleichenpläne vor Beginn der Förderung, eine Ermittlung des Einzugsgebietes und eine Ermittlung der Grundwasserneubildung und des Absenktrichters?

13.Werden die hydraulischen Auswirkungen der vorhandenen Grundwasserbrunnen im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings erfasst und ist dies auch Bestandteil künftiger Genehmigungen ?

14.Wurde untersucht, bis wohin sich die Auswirkungen der Grundwasserentnahme durch die bestehende Brunnengalerie flächenmäßig auswirken ?

15.Grundwasser und Oberflächengewässer stehen im Allgemeinen miteinander in Kontakt und beeinflussen sich gegenseitig im Hinblick auf die Wasserquantität und -qualität. So speist das Grundwasser als sogenannter Basisabfluss die Oberflächengewässer. Andererseits kann Wasser aus Oberflächengewässern in die umliegenden Grundwasserkörper einsickern und sie speisen.
Gibt es langjährige Überwachungsergebnisse zur Wasserführung der Oberflächengewässer in der Umgebung der Grundwasserentnahmestellen/ Einzugsgebiet?

16.Am 16.11.2010 ist die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV) in Kraft getreten, nach der zum 22.12.2013 und danach alle 6 Jahre eine Bestimmung und Beschreibung der Grundwasserkörper zu erfolgen hat, nach § 4 die Einstufung des mengenmäßigen Zustands, nach § 9 eine Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands und nach § 14 eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vorsieht.
Ist das heutige Messstellenetz und die Datenlage in Siegen-Wittgenstein, insbesondere im betreffenden Bereich des Grundwasserkörpers 272.18 hierfür ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (Vorlage 193/2011, 1. Ergänzung)

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