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Neue Einschränkungen im Schülerverkehr

Kreuztal, 05.09.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2011/Kreistag 16.09.11
„Neue Einschränkungen im Schülerverkehr“

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

nach unserer Information hat die VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH den Kommunen mitgeteilt, weitere Fahrten im Schülerverkehr zu streichen und die Bedienung der Schulen auf jeweils eine Hin- und zwei Rückfahrten zu begrenzen. Alternativ wird den Kommunen angeboten die Leistungen (Fahrten) im bisherigen Umfang gegen zusätzliche Zahlungen einzukaufen. So würde z.B. die Aufrechterhaltung des heutigen Angebotes  im Schülerverkehr alleine die Stadt Kreuztal im Jahr ca. zusätzliche 50.000 € kosten. Andererseits koset heute ein Ticket im Ausbildungsverkehr (rechnet man die öffentlichen Mittel /Ausgleichsleistungen ein) bereits das 1,5-fache eines Erwachsenen-Tickets.

In den Anlagen 2 - 4 zum NVP 2006 für die Linienbündel Süd, Mitte und Ost wird unter Top 1.2 Rahmenkonzept ausgeführt „Die Planung geht im Schulverkehr von einer Anfahrt zur ersten Stunde und zwei Abfahrten (nach der 5. Bzw. 6. Stunde) aus.“

Nun haben sich seit der Erstellung des Nahverkehrsplanes im Schulwesen umfangreiche Veränderungen ergeben. Die früher übliche Halbtagsschule mit Schulendzeiten spätestens nach der sechsten Stunde gehört der Vergangenheit an. So gibt es im Grundschulbereich neben dem normalen Unterricht (der vielleicht um 11.15 Uhr beendet ist) noch eine umfangreiche Nutzung der verlässlichen Halbtagsschule (bis 13.00 /13.30 Uhr), 13 plus (bis vielleicht 15.00 Uhr) und Offene Ganztagsschule (bis 17.00 Uhr). Es entsteht eine Zeitspanne von bis zu 5 Stunden. Bei den weiterführenden Schulen wurde nicht zuletzt durch die Schulzeitverkürzung vermehrt der Nachmittagsunterricht eingeführt. Nicht alle SchülerInnen, insbesondere nicht alle GrundschülerInnen, können das allgemeine ÖPNV-Angebot im „Jedermannverkehr“ nutzen um nach Schulschluss nach Hause zu gelangen.  

Dazu bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist es richtig, dass die VWS GmbH angekündigt hat, den Umfang der Schülerbeförderung wie oben beschrieben auf die Pflichtfahrleistung nach NVP zu reduzieren?
  2. Wie viele Fahrzeug-KM sollen in Siegen-Wittgenstein insgesamt gestrichen werden und wie hoch ist die Summe der beabsichtigten Einsparung in Siegen-Wittgenstein?
  3. Wie viele Schulen in welchen Kommunen sind von den angekündigten Einschränkungen betroffen?
  4. Ist bekannt, dass aufgrund der unterschiedlichen schulischen Angebote (Halbtagsschulen, verlässliche Halbtagsschulen, OGS, Nachmittagsunterricht etc.) die Schulendzeiten sehr stark differieren und durch ein reduziertes Busangebot die „bedarfsgerechte Bedienung“ mit zumutbaren Wartezeiten auf eine Beförderung nicht mehr grundsätzlich gewährleistet wäre?
  5. Wie gedenkt der Kreis Siegen-Wittgenstein mit der Problematik umzugehen,  dass,  wenn die Finanzierung der bedarfsgerechten  Bedienung weg vom Aufgabenträger  in die Zuständigkeit der Schulträger verlagert wird, diese  ggf. auf Grund ihrer Haushaltslage die Beibehaltung eines bedarfsgerechten Angebotes aus haushaltsrechtlichen Gründen /Haushaltsicherung nicht finanzieren können?
  6. Sieht der Kreis Siegen-Wittgenstein den Bedarf und die Möglichkeit den Nahverkehrsplan nach dem ÖPNVG NRW fortzuschreiben um den Entwicklungen im schulischen Bereich (mit den wesentlich veränderten Schulendzeiten) gerecht zu werden
    Besteht die Absicht zur Fortschreibung?
  7. Wenn nein, zählen die zusätzlichen Ausgaben bei der Schülerbeförderung zu den Pflichtaufgaben der Schulträger (Städte und Gemeinden), womit sich deren Verschuldung weiter erhöhen würde?
  8. Falls die Zusätzlichen Ausgaben für die Beibehaltung des Beförderungsangebotes nicht zu den Pflichtaufgaben der Schulträger gehören:
    Ist es möglich, dass Eltern für die Beförderung zusätzlich zur Kasse gebeten werden können oder den Transport ihrer Kinder selbst übernehmen müssen (alternativ Ganztagsangebote nicht mehr nutzen können – oder nutzen müssen, um pro Schule mit zwei Rückfahrten auszukommen)?
  9. Ab dem Jahr 2012 werden in NRW die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (von denen die Verkehrsunternehmen 87,5% direkt als Ausgleich erhalten) von z.Zt. 100 Mio. € auf 130 Mio. € erhöht.
  10. Ist abzusehen, dass die Erhöhung der Ausgleichszahlungen eine Einschränkung des Schülerverkehrs verzichtbar macht?
  11. Wir die sich abzeichnende Mittelreduzierung nach § 12 ÖPNVG NRW im Kreis Siegen-Wittgenstein voraussichtlich Auswirkungen auf die Schülerbeförderung haben?


Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (Vorlage 191/2011, 1. Ergänzung)

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