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Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Siegen-Wittgenstein

Kreuztal, 06.05.2011
Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 30.05.2011
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Siegen-Wittgenstein

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

wir bitten Sie folgende Fragen zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu beantworten:

I.

Seit dem 30. März 2011 haben Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach demSGB II und SGB XII, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen.

Hierzu gehören:

  • Zuschüsse zum Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Kosten einer angemessenen und erforderlichen Lernförderung
  • Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Persönlicher Schulbedarf zum Beginn des Schulhalbjahres
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 10 Euro monatlich (Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an Angeboten der kulturellen Bildung, Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten)
  • Schülerbeförderungskosten, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen werden.

Die neuen Angebote für EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II oder XII werden bis Juni rückwirkend erstattet. Das Verfahren ist nicht einfach umzusetzen.

II.

Deshalb stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Für wie viele Kinder aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
  2. Wie wird das Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) konkret umgesetzt?
  3. Wie viele Anträge liegen bereits vor?
  4. Für wie viele Kinder wurden bisher Anträge gestellt, bitte aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:
    a) Zuschuss zum Mittagessen in der Schule
    b) Zuschuss zum Mittagessen in der Kita
    c) Zuschuss für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote
    d) Zuschuss zur Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
    e) Zuschuss für Schülerbeförderung
    f) Zuschuss für Schulmaterialien
  5. Wie zügig können die Anträge bearbeitet werden?
  6. Was unternimmt die Verwaltung, um das Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) aktiv bei Eltern, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schulen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen etc. zu bewerben?
  7. Wie wurden die Eltern der Kinder vom Kreis Siegen-Wittgenstein über ihre Rechte informiert?
  8. Was hat die Verwaltung unternommen, um es den Antragstellenden so leicht wie möglich zu machen? Was könnte noch getan werden?
  9. Bzgl. der Gutscheine für soziale und kulturelle Teilhabe: Gibt es Hinweise aus Sportvereinen, Musikschulen etc., dass bereits Angebote für 10 Euro (Gebühr / Mitgliedsbeitrag) monatlich unterbreitet werden? In der Regel fallen auch Leihgebühren für Musikinstrumente oder Sportbekleidung (z.B. Fußballschuhe, Trikot) etc. an. Gibt es hierfür Möglichkeiten der Finanzierung?
  10. Welche Kriterien liegen zur Vergabe von Nachhilfestunden zugrunde?
  11. Wie hoch ist der Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita? Wird eine Eigenbeteiligung erwartet?
  12. Gibt es Vereinbarungen mit den Schulen, wann Kosten für Nachhilfe beantragt werden können? Wie hoch soll der Zuschuss zum Nachhilfeunterricht oder bei eintägigen Klassenfahrten sein? Wie hoch ist der Zuschuss bei Fahrkarten zu Schule?
  13. Welche bisherigen, eigenständigen Leistungen des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen werden nun durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzt bzw. ergänzt?
  14. Sind die Jobcenter oder sonstige auszuführende Institutionen mit mehr Personal ausgestattet worden? Kommen die AntragstellerInnen mit den Formularen zurecht?
  15. Künftig wird der Bund die Kosten von Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften in stärkerem Umfang übernehmen. Wie hoch wird zukünftig der prozentuale Anteil des Bundes bei den Kosten der Unterkunft sein. In welcher Höhe profitiert der Kreis Siegen-Wittgenstein voraussichtlich davon?
  16. Wie können die Mittel für Schulsozialarbeit beantragt, bzw. abgerufen werden?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (Vorlage 96/2011, 1. Ergänzung)


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