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Erhebliche Probleme mit den Bahnverbindungen in Siegen

Kreuztal, 25.02.2011
Anfrage zur  Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.03.2011
"Erhebliche Probleme mit den Bahnverbindungen in Siegen"

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

seit der Fahrplanumstellung am 12. Dezember 2010 gibt es erhebliche Probleme mit den Bahnverbindungen in Siegen, denn es wurde nicht nur der RE 9 (Rhein-Sieg-Express) Aachen-Köln-Siegen-Gießen in Siegen gekappt.

Uns erreichen Beschwerden zu Verspätungen, verpassten Anschlusszügen, mangelhafter Information zum Entschädigungsrecht aber auch zu Einschränkungen bei der Bedienung.
Daher bitten wir Sie folgenden Fragen zum Thema Bahnverbindung in Siegen zu beantworten:

1. War neben der angeblich notwendigen Trennung der bislang durchgehenden Verbindung Aachen-Köln-Siegen-Gießen wirklich eine getrennte Ausschreibung der nun zwei Linien mit der Folge von zwei verschiedenen Betreibern unabweisbar notwendig?
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Kooperation zwischen den mittlerweile drei Betreibern auf drei RE Linien nachhaltig zu verbessern.

3. Bekanntermaßen kürzte der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) auf Betreiben des Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd (ZWS) mit sofortiger Wirkung die Gelder für den RE 9 (Rhein-Sieg-Express) an DB Regio Rheinland, weil die Pünktlichkeitsquote von unter 40 % nicht hinnehmbar ist. Das führt zwar zu Einnahmen beim NWL/ZWS aber die Kunden haben davon vorerst nichts.

Für Kunden bleibt nur die seit 2009 eingeführte, betreiberunabhängige Entschädigungsregel, die besagt, dass Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hat, Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises haben und wer mehr als zwei Stunden zu spät ankommt, 50 Prozent des Geldes zurück bekommt.

Auch wenn der RE 9 aus Köln zumeist Verspätungen von weniger als einer Stunde hat, können durchaus Ansprüche entstehen, wenn Anschlusszüge verpasst werden und weil die Ankunft am Zielort entscheidend ist. Dies ist den Bahnkunden weitestgehend unbekannt. Am Bhf. Siegen betrug die Verspätung noch keine 60 Minuten. Am hessischen Zielbahnhof gab es kein Personal / keine Formulare oder es wurde eine Entschädigung abgelehnt weil der zuletzt genutzte RE40/99 ja „pünktlich“ war.
1. Wie werden die Kunden zukünftig über ihre Rechte aufgeklärt?
2. Wie wird sichergestellt, dass Kunden die ihnen zustehende Entschädigung erhalten?
3. Ist es möglich, das seit Dezember 2010 vereinfachte Entschädigungsformular direkt in den Zügen auszulegen?
4. Zur Bedienung des RE 99 in den Abendstunden von Wochentagen gibt es zahlreiche Beschwerden wegen der gestrichenen letzten Zugverbindung um 22:56 Uhr.

Obwohl der RE 99 Siegen-Frankfurt (Main) zum SPNV-Netz von besonderem Landesinteresse gehört und darüber hinaus vom NWL als eine von fünf großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung definiert wurde, die das Oberzentrum Siegen mit der Metropolregion Frankfurt verbindet, wurden die letzten Fahrten Richtung Gießen bzw. Frankfurt, abgesehen vom Sonntag (letzte um 23:10 Uhr), gestrichen. Während an Wochentagen in der Gegenrichtung der letzte Zug von Frankfurt nach Siegen nach Mitternacht, um 00:11 Uhr startet, fährt der letzte Zug von Siegen nach Gießen an Wochentagen um 20:54 Uhr.
1. Teilen Sie die Auffassung, dass eine letzte Bedienung um 20:54 Uhr weder bedarfsgerecht ist, noch der Bedeutung dieser Verbindung entspricht?
2. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die HLB dazu zu bewegen ihr Fahrplanangebot auf den bisherigen Stand von 2010 zu ergänzen?
3. Wie wird in dem auf hessischer Seite geltenden Nahverkehrsplan die bedarfsgerechte Bedienung der Linie RE 99 definiert?
4. Auf welcher Basis kann eine Ergänzung des Fahrplanes mit der HLB ausgehandelt werden?
5. Ab wann frühestens? (Die ebenfalls gestrichene Verbindung am Sonntag 23:10 Uhr wurde bereits ab 9. Januar 2011 wieder eingerichtet.)
6. Wurde eine spätere Bedienung gegen anteilige Finanzierung aus unserem Verkehrsverbund angeboten?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                      

gez. Helga Rock                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung, PDF-Datei (Vorlage 52/2011, 1. Ergänzung)



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