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Anfrage zum Integrationskonzept und der Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums

Anfrage der Fraktion zur Sitzung des Sozialausschusses am 26. Februar 2013

Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KInZ).

 

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.09.12 den Landrat beauftragt, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung eines Integrationskonzeptes für den Kreis Siegen – Wittgenstein durch den Kreistag vorzubereiten. Ein solches Integrationskonzept ist Pflichtbestandteil eines Antrages gemäß § 7 des „Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW“ zur Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KInZ).

Die Zeitplanung sieht bis  Februar 2013 eine Beteiligungsorientierte Erarbeitung eines vorläufigen Integrationskonzeptes und eines Konzeptes für das Kommunale Integrationszentrum, in Abstimmung mit den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin und soweit gewollt und möglich, in den Gremien der Städte und Gemeinden vor.
Für März ist ein Beschluss des Kreistages über die erarbeiteten Konzepte und zur Antragstellung für ein Kommunales Integrationszentrum vorgesehen.

Zur Vorbereitung der Antrags- und Konzeptstellung sollte ein Planungs- und
Informationsprojekt unter gestaltender Einbeziehung der Städte und Gemeinden, der RAA Siegen, der bestehenden Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände, der
Integrationsräte Siegen und Kreuztal, der Jugendämter, der Ausländerbehörden, der
Schulaufsicht und gegebenenfalls weiterer regionaler Einrichtungen und Organisationen
durchgeführt werden.

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen

  1. Welche der angesprochenen Gremien/Verbände  (RAA Siegen, bestehende Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände, Integrationsräte Siegen und Kreuztal, Jugendämter, Ausländerbehörden, Schulaufsicht und gegebenenfalls weitere regionale Einrichtungen und Organisationen) haben sich am Projekt beteiligt?
  2. Die Angebote des Kommunalen Integrationszentrums sollen im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgen, weil die Herstellung des Einvernehmens mit den Städten und Gemeinden schon zur Antrags- und Konzepterstellung erforderlich ist.
    Konnte ein Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden hergestellt werden?
  3. Außerdem war die Gelegenheit zur Beratung in den städtischen und gemeindlichen Gremien nach Abstimmung mit den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin vorgesehen.
    Welche kommunalen Gremien wurden beteiligt und zu welchen Ergebnissen führte die Beteiligung in den Kommunen?
  4. Wie ist der aktuelle Sachstand der Konzeptstellung?
    a) für ein Integrationskonzept
    b) zur Konzeption eines kommunalen Integrationszentrums

                                                                                 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Meike Menn, Mitglied im Sozialausschuss
gez. Erich Kerkhoff, Mitglied im Sozialausschuss           
i.A. Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Die Antwort der Verwaltung

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