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Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses
für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft am 11.03.15:
„Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Siegen-Wittgenstein“
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 29 (1) im Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie des guten chemischen Zustands für alle oberirdischen Gewässer bis Ende 2015. Fristverlängerungen bis maximal 2027 sind ausnahmsweise möglich.
Derzeit befindet sich in NRW der Entwurf des Zweiten Bewirtschaftungsplanes für den Zeitraum von 2016 bis 2021 in der öffentlichen Beteiligung.
Die Unteren Wasserbehörden sind insbesondere dafür zuständig, zu gewährleisten, dass in den Gewässern in Nordrhein-Westfalen, die nicht zu den Gewässern erster oder zweiter Ordnung gehören („sonstige Gewässer“), die Bewirtschaftungsziele gem. §§ 27 bis 31 WHG eingehalten werden. Sie haben unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Monitoring und Ursachenforschung, ggf. Planung, Koordinierung sowie die Anordnung oder die Genehmigung von Maßnahmen.
Um diese hoheitliche Pflichtaufgabe fristgemäß zu erfüllen sind die erforderlichen Ressourcen in der Haushalts- und Personalplanung zu berücksichtigen.
Zur Situation in Siegen-Wittgenstein bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der Situation in Siegen-Wittgenstein bitten wir, dies für das Kreisgebiet zu konkretisieren:
Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen Ausnahmen und/oder Abweichungen von den Bewirtschaftungszielen.
Wichtige Faktoren zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele sind die Wiederherstellung naturnäherer Gewässerstrukturen und die Vermeidung schädlicher stofflicher Einflüsse. Dazu wurden im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans sogenannte „Programm-Maßnahmen“ festgelegt.
Es ist denkbar, dass durch veränderte landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Jochum i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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