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Kommunale Gesundheitskonferenz

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 10. Juni 2015


Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

am 01.01.1998 trat das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) in Kraft. Es regelt u.a. die Zuständigkeiten der unteren Gesundheitsbehörden, sieht regelmäßige Gesundheitsberichte vor und definiert Zusammensetzung und Aufgaben der Gesundheitskonferenzen.

Im ÖGDG NRW heißt es in den §§en 21 und 24:


§ 21 „Kommunaler Gesundheitsbericht“

Die untere Gesundheitsbehörde erstellt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 6 regelmäßig Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und der in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse. Dabei sind soziale und geschlechtsspezifische Gegebenheiten regelmäßig einzubeziehen. Die untere Gesundheitsbehörde macht die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich.

§ 24 „Kommunale Gesundheitskonferenz“

(1) Der Rat oder der Kreistag beruft die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretern und Vertreterinnen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein. Hinsichtlich der geschlechtsparitätischen Besetzung findet § 12 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Anwendung. Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz an. Sofern eine Kommunale Gleichstellungsbeauftragte nicht Mitglied der Gesundheitskonferenz ist, findet § 18 Landesgleichstellungsgesetz Anwendung.

(2) Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.

(3) Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zugeleitet.

Wir bitten sie um Beantwortung folgender Fragen zur Gesundheitsberichtserstattung und zur Gesundheitskonferenz in Siegen-Wittgenstein:

 

  1. Welche Vertreter*innen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz und welche Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Kreistages gehören der Regionalen Gesundheitskonferenz an?
  1. Wie häufig und wann tagte die Regionale Gesundheitskonferenz zu welchen Themen?
  2. Welche Selbsthilfegruppen und Vertreter*innen von Patientenrechten/Patientschutz  sind beteiligt?
  3. Welche Kommunalen Gesundheitsberichte für Siegen-Wittgenstein liegen, abgesehen zur im Internet veröffentlichten Impfbefragung, vor?
  4. Wo, bzw. wie wurden die Gesundheitsberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder dem Kreistag zugeleitet?

Des weiteren war das Thema ÖGD von September 2005 bis September 2006 Gegenstand der überörtlichen Prüfung des Kreises Siegen-Wittgenstein durch die GPA .

Zum Thema Controlling empfahl die GPA: Die strategische Ausrichtung des ÖGD sollte durch die Erhebung von relevantem Datenmaterial gestützt werden, um ein zielgenaues

und bedarfsgerechtes Agieren zu ermöglichen.“

  1. Erfolgte inzwischen eine solche Erhebung von relevantem Datenmaterial? Ggf. auch  außerhalb der Gesundheitsberichterstattung?

In einer weiteren Empfehlung der GPA heißt es:

Die Gesundheitsberichterstattung steht in engem Zusammenhang mit dem Controlling. Wir empfehlen dem Kreis Siegen-Wittgenstein, ein standardisiertes Berichtsmuster zu entwickeln, das an den Controllingbericht, den wir beim Thema „Controlling“ empfohlen haben, angelehnt ist. Adressaten sollten neben Verwaltung, Bürger und Politik insbesondere auch die verschiedenen Akteure der örtlichen Gesundheitsvorsorge und –pflege sein. Neben einer rückwirkenden Darstellung von Daten und Fakten sollte auch eine perspektivische Sicht auf potenzielle Handlungsfelder erfolgen. Die Berichte sollten regelmäßig erstellt werden und wesentliche Daten und Steuerungsinformationen beinhalten. Darüber hinaus können aktuelle oder übergeordnete Themen aufbereitet werden. Dabei sollte darauf abgezielt werden, die Adressaten mit den wesentlichen Daten und Fakten zu versorgen.

  1. In wie weit konnte diese Empfehlung inzwischen umgesetzt werden?

 

Eine weitere Empfehlung der GPA lautete: Wir sehen die KGK als zentrales Planungs- und Steuerungsmodul im Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Der Kreis Siegen-Wittgenstein sollte die strategische Ausrichtung der Sitzungen verstärken. Dies sollte durch die Vernetzung von Controlling, GBE und KGK erfolgen. Den Entscheidungen der KGK sollten verstärkt Gewichtung und Verbindlichkeit verliehen werden, indem Ergebnisse in Verwaltung und Politik diskutiert und im Rahmen der GBE transparent gemacht werden.

 

Im Rahmen der durch den Kreis Siegen-Wittgenstein in 2014 gestarteten Initiative „Gesund in Siegen-Wittgenstein“ deren Organisation und Steuerung dem zuständigen Dezernat der Kreisverwaltung obliegt, sollen die notwendigen fachpolitischen Beratungen im Gesundheitsausschuss erfolgen, sowie durch eine zusätzliche Fachsteuerungsgruppe und die Gesundheitskonferenz vorbereitet werden. Dabei setzt sich die Fachsteuerungsgruppe aus VertreterInnen der Politik und die Gesundheitskonferenz aus VertreterInnen der übrigen Bereiche zusammen.

Ist daran gedacht mit der Fachsteuerungsgruppe dauerhaft ein zusätzliches Gremium zu etablieren? Wenn ja, wie wird die Vernetzung mit und die Stärkung der Gesundheitskonferenz gewährleistet?

Mit freundlichen Grüßen                                         

Günter Jochum                                                         i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin

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