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Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Sozialausschusses
am 10. September 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
im Oktober 2014 trat das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW)) in Kraft.
Das „GEPA NRW" ist ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter: Es bündelt die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabgesetzes (aus dem Jahr 2008) und die Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegesetzes (2003) in ein Alten- und Pflegegesetz.
Unter anderem treten „neue“ bzw. bereits früher (2003 und 2008) beschlossene, Qualitätsstandards in stationären Pflegeeinrichtungen – mit einer Übergangsfrist zum August 2018 – verbindlich in Kraft (u.a. die Mindestquote von 80% Einzelzimmer, Einzel-, bzw. Tandembäder und Barrierefreiheit).
Im Gegenzug werden für die Heimbetreiber künftig die Rahmenbedingungen bei den Investitionskosten für Modernisierungsmaßnahmen verbessert. Sie erhalten einen Anerkennungsanspruch für alle zwingend erforderlichen Modernisierungsausgaben und können diese Investitionen künftig mit 4 % statt bisher 2 % jährlich refinanzieren.
Ein Ziel des Kreises Siegen-Wittgenstein war und ist es, den selbstbestimmten Lebensabend zu Hause zu ermöglichen, und im Rahmen des Projektes „Leben und Wohnen im Alter“ den Ausbau ambulanter und dezentraler Angebote mit entsprechender Infrastruktur für häusliche und wohnartnahe Angebote zu fördern. Die aktuelle Gesetzgebung erfordert es aus unserer Sicht jedoch auch, einen Blick auf die stationären Pflegeangebote zu richten.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Günter Jochum i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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