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Anfrage zum Gutachten Siegerlandflughafen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT
zur Sitzung des Kreisausschusses am 04.11.2016
Fragenkatalog Gutachten Siegerland-Flughafen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

zur Sitzung des Kreisausschusses am 04.11.2016, in der das Gutachten zur regionalwirt-schaftlichen Bedeutung des Siegerland-Flughafens diskutiert werden soll, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorab einige Fragen. Wir bitten darum, diese in Absprache mit den Gutachtern spätestens zur Sitzung schriftlich zu beantworten, um auf dieser Grundlage das Gutachten diskutieren zu können.

  1. Auf Seite 32 des Gutachtens wird ausgeführt, dass die Abschreibungen am Siegerland-Flughafen bei dem Betriebsergebnis mit lediglich ca. 5% an den Gesamtkosten nur einen geringen Anteil ausmachen. Dies ist, wie die Gutachter schreiben, für einen Regional-flughafen ungewöhnlich. Die Gutachter mutmaßen, dass in der nahen Zukunft mögli-cherweise Investitionen anstehen.

    a) Wie erklären sich diese geringen Abschreibungen?

    b) Bedeutet dies, dass auf dem Siegerland-Flughafen ein Investitionsstau besteht? c) Welche Investitionen sind bis 2030 nach jetzigem Kenntnisstand wann und in welcher Höhe notwendig, um den Betrieb des Siegerland-Flughafens in der jetzigen Form auf-rechterhalten zu können? Bitte nach einzelnen Investitionen aufschlüsseln.

  2. Auf dem Siegerland-Flughafen ist momentan ein Instrumentenflug (IFR) möglich, so dass nicht nur nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen werden muss.

    a) Wie oft wird IFR am Siegerland-Flughafen eingesetzt

    b) Welche Ersparnis könnte durch einen Verzicht auf das IFR für den Siegerland-Flughafen bedeuten?

    c) Mit welchen Umsatzeinbußen wäre im Gegenzug zu rechnen?

  3. In der Tabelle auf Seite 37 ist ersichtlich, dass nur ein Bruchteil der Einwohner im Ein-zugsgebiet des Siegerland-Flughafens in Siegen-Wittgenstein wohnt. Auch von den in den Tabellen ab Seite 84 dargestellten Steuereinnahmen profitiert der Kreis Siegen-Wittgenstein nur zu einem geringen Anteil, wie auch von den Gutachtern zutreffend dar-gestellt wird. Gleichwohl übernimmt der Kreis Siegen-Wittgenstein über die kreiseigene BBG das Defizit des Siegerland-Flughafens in voller Höhe.

    a) Hält die Verwaltung den Umstand für gerechtfertigt, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein alleine die Kosten des Flughafens trägt, die Steuereinnahmen aber hauptsächlich anderen Gebietskörperschaften zufließen?

    b) Welche Initiativen hat es seitens des Kreises in der Vergangenheit wann und mit wel-chem Erfolg gegeben, auch andere Gebietskörperschaften sowie Unternehmen an den Kosten des Flughafenbetriebs zu beteiligen?

  4. Ausweislich der Tabelle auf Seite 41 des Gutachtens stehen in unmittelbarer Nähe des Siegerland-Flughafens nicht weniger als neun Verkehrslandeplätze bzw. Sonderlandeplätze zur Verfügung, die teilweise gewerbliche Starts abwickeln.
    Inwieweit würden bei einer Schließung des Siegerland-Flughafens Ausweichmöglichkeiten für die momentan am Siegerland-Flughafen abgewickelte Flüge bestehen?
    Bitte nach den einzelnen Flugarten (z.B. Taxiverkehr, Schulflüge (gewerblich/nicht gewerblich), Rundflüge, Sportflüge) aufschlüsseln.

  5. In der Grafik auf Seite 72 ist zu erkennen, dass einige der Destinationen in unmittelbarem Umfeld des Siegerland-Flughafens bestehen (z.B. Gießen/Wetzlar, Herborn). Inwiefern besteht für diese Ziele eine Zeitersparnis durch den Siegerland-Flughafen?

  6. Auf Seite 60 des Gutachtens wird in der Tabelle dargelegt, dass 223 Mitarbeiter auf dem Flughafengelände und 230 auf dem Gewerbegebiet Siegerland I beschäftigt sind, wobei es sich ausdrücklich nicht um vollzeitäquivalent (VZÄ) handelt. Gleichzeitig, so wird aus der Tabelle auf Seite 77 ersichtlich, beziehen diese 223 Beschäftigten Bruttolöhne von insgesamt knapp 11 Mio. €, was einem Pro-Kopf-Einkommen von 49.000 € entspricht. Bei den 230 auf dem Gewerbegebiet ansässigen Mitarbeitern werden Bruttolöhne von rund 7,1 Mio. € unterstellt und damit ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen von nur 31.000 €.

    a) Wie viele VZÄ entsprechen diese Mitarbeiteranzahl von 223 bzw. 230?

    b) Auf welchen Annahmen fußte das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von 49.000 € pro Jahr.

    c) Wie erklärt sich der Unterschied bezüglich der durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Mitarbeitern auf dem Flughafengelände und dem auf dem Gewerbegebiet Siegerland I von rund 18.000 €?

  7. Nach den Angaben der Gutachter war bei der Befragung der Unternehmer die Rücklauf-quote mit 56% angesichts der intensiven Bemühungen um Antwort recht gering. Gleichwohl haben von diesen antwortenden Unternehmen nur 20% die Aussage getroffen, dass der Siegerland-Flughafen für sie „unbedingt notwendig“ oder „sehr wichtig“ sei.
    Wie viel Prozent der Beschäftigten repräsentieren diese Unternehmen, für die der Flughafen „unbedingt notwendig“ oder „sehr wichtig“ ist? Wer hat nach welchen Kriterien die Auswahl der befragten Unternehmen getroffen?

    a) Wurden die Verwaltungen der Nachbarkreise und Kommunen in Hessen und Rhein-land-Pfalz, sowie die dortigen IHK einbezogen?

    b) Hatten alle anliegenden Unternehmen die Chance, sich der Befragung anzuschließen?

  8. Auf den Seiten 84-86 sind in verschiedenen Tabellen die fiskalischen Auswirkungen dar-gestellt. Hierbei wird allerdings nicht die Frage quantitativ untersucht, inwieweit es bei einer Flughafenschließung zu Verlagerungen kommt mit entsprechenden fiskalischen Auswirkungen. Teilen die Gutachter die Ansicht, dass für die Frage, welche fiskalischen Auswirkungen eine Einstellung des Flughafenbetriebs hätte, die Tabelle auf Seite 84 bes-ser geeignet ist als diejenigen auf den Seiten 85 und 86?

  9. Die Gutachter unterstellen bei ihrer qualitativen Untersuchung der Klimaauswirkungen auf Seite 104, dass es bei einer Einstellung des Flughafenbetriebes nur zu einer Verlage-rung des Flugverkehres komme, so dass die nennenswerte Klimaauswirkungen nicht zu erwarten sind.

    a) Inwieweit trifft diese Annahme auch auf die fiskalischen sowie volkswirtschaftlichen Untersuchungen zu bzw. inwieweit wäre davon auszugehen, dass die Steuerträge bei einer Flughafenschließung nicht wegfallen, sondern nur woanders anfallen würden.

    b) Wenn für die Nutzer des Flughafens, wie von den Gutachtern unterstellt, derartige Alternativen zur Verfügung stehen, so dass Verkehr nur verlagert und nicht verhin-dert wird, wofür ist dann aus Nutzersicht der Weiterbetrieb des Flughafens überhaupt notwendig?


    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Jochum                           i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
    Fraktionssprecher                       Fraktionsgeschäftsführerin



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