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Pflegebedarfsplanung - Kurzzeitpflege

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am 24.11.2016

„Pflegebedarfsplanung - Kurzzeitpflege“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die bpa teilte in einer Pressemitteilung vom 24. Oktober mit, dass „fast die Hälfte der „eingestreuten“ Kurzzeitpflegeplätze in NRW in den letzten Jahren verschwunden sei, da sie durch Dauerpflegeplätze ersetzt wurden. Dieser Trend werde sich auch fortsetzen und verschärfen, weil zunehmend vollstationäre Angebote fehlen.“

Der Kreis steuert die Pflegebedarfsplanung mit dem Ziel „ambulant vor stationär“. Aber gerade fehlende Kurzzeitpflegeplätze gefährden die Entlastungsmöglichkeiten im Bereich der häuslichen Pflege, so dass ein Mangel hier kontraproduktiv zu den Planungszielen des Kreises wäre. Um die häusliche Pflege zu stärken, müsste gewährleistet sein, dass ein verlässliches Angebot in der Kurzzeitpflege gesichert ist, um auch Krankheits- und Urlaubszeiten abzusichern. Zusätzlich tritt der Pflegefall oft überraschend oder vorübergehend ein, so dass Kurzzeitpflegeangebote z.B. im Anschluss an einem Krankenhausaufenthalt spontan benötigt werden.

Laut Pflegebedarfsplan des Kreises (2016-2020) werden kreisweit nur insgesamt 28 „solitäre“ (also ausschließlich für die Kurzzeitpflege reservierte Plätze) vorgehalten. Ergänzt wird das Angebot durch 208 sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze, die bei Bedarf auch als Dauerpflegeplatz genutzt werden können und damit, je nach Belegungsgrad der Einrichtungen nicht für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.

Da sich die Hinweise mehren, dass auch in Siegen-Wittgenstein in diesem Jahr die Nachfrage nach Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen deutlich höher war/ist als das Angebot, bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am 24. 11.16:

  1. Hat sich die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze seit der Erstellung des Pflegebedarfsplanes verändert?
  2. Wie hat sich die Belegung der solitären Kurzzeitpflegeplätze entwickelt? Waren die Plätze in 2016 durchgängig belegt? Gab es in der Ferienzeit freie Angebote?
  3. Hat sich die Zahl der „eingestreuten“ Kurzzeitpflegeplätze in Siegen-Wittgenstein grundsätzlich verändert (offizielle Umwandlung in Dauerpflegeplätze oder zusätzliche Plätze)?
  4. Wie viele dieser 208 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze werden aktuell als Dauerpflegeplätze genutzt. Wie viele Kurzzeitpflegeplätze sind aktuell frei? (Bitte getrennt nach den jeweils gebildeten „Quartieren“)
  5. Wie viele der 208 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze waren im Juli/August (Ferienzeit) belegt, bzw. noch frei? (Bitte getrennt nach den jeweils gebildeten „Quartieren“)
  6. Wie viele Kurzzeitpflegeplätze (bitte jeweils getrennt solitär/eingestreut) beziehen sich auf ein Einzelzimmer, bzw. erfüllen die Vorgaben des WTG?
  7. Teilen Sie die Auffassung, dass die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze zu erhöhen wäre um zukünftig, insbesondere bei einer restriktiven Genehmigungspraxis für neue Pflegeheimplätze, ein gesichertes Angebot im Bereich der Kurzzeitpflege vorzuhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Günter Jochum                    i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                Fraktionsgeschäftsführerin

Hier die Antwort der verwaltung (PDF-Datei)

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